hallo an alle hier,
also ich habe im nov. 06 die einrede nach 315 geführt,
meine zahlungen auf der basis des für mich günstigsten preises (aug. 04) bei gleichzeitiger mitteilung des verbrauches pro monat gekürzt,
im frühjahr das schreiben \"neuer erdgasliefervertrag\" erhalten, das ich unbeantwortet lies (es bestand für mich keine notwendigkeit darauf zu antworten, da ich keine nachvollziehbarkeit der im schreiben genannten gesetzlichen verpflichtung zur anpassung der verträge an die neue gasgvv gesehen habe)
daraufhin bis heute keine weitere nachricht der evm erhalten (also auch kein \"gutachten\";).
jetzt habe ich die jahresrechnung erhalten und da fällt mir sofort auf, dass die den umrechnungsfaktor von 9,5525 auf 9,5898 verändert haben und im übrigen die erstellung der rechnung anhand der neuen regeln vollzogen haben,ohne dass ich mit der einstufung in den tarif \" komfort 1\" eingewilligt habe (also z.b. geringerer grundpreis bei geringerem verbrauch usw.)
zu allem überfluss muss ich auch von unserem experten jetzt lesen, dass seit der umstellung in diesem jahr fast alle heizgaskunden der evm sondervertragskunden sind und somit doch ein großes problem in bezug auf die durchsetzung unserer interessen vor der tür steht.
es kann doch nicht sein, dass mit einem federstrich und ohne großes aufheben die bedingungen einer großen mehrheit von gasempfängern derart umgestellt werden, dass es künftig schwieriger wird, z.b. die unbilligkeitseinrede auch vor gericht bestandskräftig zu machen bzw zu erhalten.
also bisher wollte ich jetzt so verfahren, dass ich fortfahre mit meinen zahlungen, denen aber meine eigene jahresrechnung unter aufrechterhaltung der einrede gem 315 bgb mitteile und dann abwarte, was geschieht.
ist das jetzt nicht mehr zwecktauglich?
ich bin wie ihr alle daran interessiert, auch ausserhalb dieses forums einen austausch
anzustrengen, um
1. eure vorgehensweise zu erfahren
2. unsere positionen zu stützen.
gruß outlaw