Energiepreis-Protest > EWE

EWE & Nachtspeicherheizung macht Einspruch Sinn?

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freydach:
Guten Abend,

nach einer langen Zeit als stille Leser möchte ich nun auch etwas Nachfragen.

Mich traf fast der Schlag, als ich von dieser Seite von den EWE Erhöhungen erfuhr. Als Nachtstromkunde erhöhen sich für mich die Tarife um fast 25% von 10,08ct/Kwh auf ca 12,5ct/Kwh.

Ich habe mir daraufhin mal den Vertragsgrundlagen zu rate gezogen. Hier heisst es zum einen (unter 7. Sonderstrompreis):

\"Sollten nach Vertragsabschluss bzw. abgabe dieses Angebotes erlassene und/oder geänderte Rechtsvorschriften und/oder behördliche Maßnamen und/oder umweltrechtliche Bestimmungen die Wirkung haben, dass die Erzeugung, der Bezug, die Fortleitung und/oder die Abgabe elektrischer Energie unmittelbar oder mittelbar verteuert bzw. verbilligt werden, so erhöht bzw. ermäßigt sich der Strompreis entsprechend von dem Zeitounkt ab, an dem die Verteuerung bzw. Verbilligung in Karft tritt.\"

weiterhin unter 9.(Allgemeines)
\"Mit einer ggf. notwendigen Änderung der Preise werden die übrigen Bestimmungen dieser Sondervereinbarung nicht aufgehoben.\"

Wenn ich das Forum richtig studiert habe läuft gegen die EWE grade ein Prozess aufgrund dieser Preisänderungsklausel. Weiß man hier schon etwas?

Kann ich mich auf §315 berufen, weil ich keine Möglichkeit zum Versorgerwechsel habe(Ich bin Mieter)?

Gäbe es eigentlich die Möglichkeit, 2 getrennte Zähler zu installieren, und dann den Haushaltsstrom von einem anderen Anbieter zu beziehen?

Ich glaube nämlich nicht, dass die Bezugspreise für Strom sich um 25% erhöht haben.

Vielen Dank im Voraus

Florian

RR-E-ft:
@freydach

Man sollte sich darauf berufen, dass die Preisänderungsklausel gem. § 307 BGb unwirksam ist und deshalb schon gar kein Rechtsgrund für eine einseitige Preiserhöhung besteht, hilfsweise sollte man zudem den erhöhten Preis insgesamt gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig rugen.

superhaase:
.... dazu taugt auch der Musterbrief des BDE.
Die von Dir zitierte Klausel erlaubt ja gerade nicht eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener Stromerzeugungskosten...... also würde ich das Recht zur Preiserhöhung aus einem solchen Grund schon aufgrund des Vertragswortlautes bestreiten.
Fener gilt natürlich das von RR-E-ft gesagte.....

ciao,
sh

freydach:
Moin,

vielen dank erst einaml für die Antworten.

Eine Frage wäre da noch.

Die EWE hatte im Frühjahr schon einmal die Preise um 1 ct erhöht. diese Erhöhung hatte ich dummerweise hingenommen. Ergibt sich für die jetzige Erhöhung ein Nachteil für mich?

so denn

Florian

RR-E-ft:
@freydach

Schnell noch nachholen, und die hoffentlich noch nicht voll bezahlte Verbrauchsabrechnung kürzen.

Wenn das Unternehmen merkt, dass eine solche Preiserhöhung problemlos bei den Kunden durchgeht, ist die logische Folge, dass die Preise immer weiter erhöht werden.... Geld kann man schließlich immer gebrauchen.

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