Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Was bin ich??  (Gelesen 2856 mal)

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Offline Emsländer

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Was bin ich??
« am: 21. Oktober 2007, 10:52:50 »
Hallo Mitstreiter!

Ich verfolge seit einiger Zeit die Diskussionen bzgl. des EWE-Versorgers. Ich selber bin seit 2005 Verweigerer der Gaspreiserhöhungen und zahle auf der Basis August 2004. Ich habe die Widerspruchsschreiben aus diesem Forum verwendet. Nun gibt es ja einige negative Gerichtsurteile aus unserer Region, welche nicht gerade Hoffnung auf ein Verbraucherfreundliches Urteil machen…
Ich benötige aber, um mich auf eine evtl. Klage meines Versorgers vorzubereiten (ich werde mich verklagen lassen), ein Stellungnahme/Bewertung meiner Mitstreiter.

Ich bin seit dem 23.04.1993 Kunde der Ewe. Meine Grundlage laut Begrüßungsschreiben EWE:

…ist die Bundeseinheitliche Verordnung über Allgemeine Versorgungsbedingungen. Ein Exemplar dieser Bedingung ist beigefügt. Bei Lieferung zu Gassondervereinbarungen gelten auch die Allgemeinen  Versorgungsbedingungen als Vertragsgrundlage…
Tarifbezeichnung: Sondervereinbarung

Jetzt zu meinem Problem:
Ich habe diesbezüglich keinen Vertrag unterschrieben, da ich diesen vom Vorbesitzer übernommen habe.  (durch namentliche Ummeldung, bin aber vom Versorger auf dieser Preisbasis weitegeführt worden). Auch liegen mir die Allgemeinen Versorgungsbedingungen als Vertrag nicht vor.
Bin ich, wenn ich alles richtig deute, Sondervertragskunde? Sollte man als Sondervertragskunde argumentieren und diese Musterschreiben verwenden?
Die EWE-Anwälte legen diese Bedingungen ja je nach Fall aus, oder?
Gibt es hier im Forum Mitstreiter aus der Region die diesen Vertrag verfügbar haben, oder sind diese Bedingungen irgendwo nachzulesen?

Offline jroettges

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Was bin ich??
« Antwort #1 am: 21. Oktober 2007, 12:10:09 »
@Emsländer
In meinem Vertrag von 1995 stehen exakt die gleichen Formulierungen.
Die Diskussion dazu findest Du im Nachbarfaden zu den Oldenburger Verfahren.

Als Sondervertragskunde streitet man sinnvollerweise zuforderst der EWE das Recht ab, die Preise überhaupt anzupassen, da es an entsprechenden Regelungen in den Verträgen gänzlich mangelt bzw. diese Regelungen intransparent sind.

Erst in zweiter Linie argumentiert man mit §315 BGB und zwar für den Fall, dass der EWE doch ein Recht zur einseitigen Preisanpassung zugebilligt werden sollte.

Offline Emsländer

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Was bin ich??
« Antwort #2 am: 23. Oktober 2007, 17:59:27 »
Hallo !
Vielen Dank für die Antwort.  Ich gehe davon aus, dass ich Sondervertragskunde bin. Die von Ihnen  genannten Punkte habe ich schon in diverse Schreiben an den Versorger eingesetzt. Um mich auf eine evtuelle Klage durch den Versorger! vorzubereiten ist, dass aufgrund der beschriebenen Übernahme des Vertrages, mir die Bestimmungen nicht vorliegen. Ich habe nur dieses sogenannte Begrüßungsschreiben. Wie Sie geschrieben haben, liegt  bei Ihnen das Vertragsverhältnis ähnlich. Liegen  Ihnen die Bestimmungen vor? Ich habe auch schon bei den örtlichen \"Gasrebellen aus dem EWE-Land\" angefragt, aber noch keine Reaktion erhalten...Wer kann weiter helfen?

 

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