Hallo Mitstreiter!
Ich verfolge seit einiger Zeit die Diskussionen bzgl. des EWE-Versorgers. Ich selber bin seit 2005 Verweigerer der Gaspreiserhöhungen und zahle auf der Basis August 2004. Ich habe die Widerspruchsschreiben aus diesem Forum verwendet. Nun gibt es ja einige negative Gerichtsurteile aus unserer Region, welche nicht gerade Hoffnung auf ein Verbraucherfreundliches Urteil machen…
Ich benötige aber, um mich auf eine evtl. Klage meines Versorgers vorzubereiten (ich werde mich verklagen lassen), ein Stellungnahme/Bewertung meiner Mitstreiter.
Ich bin seit dem 23.04.1993 Kunde der Ewe. Meine Grundlage laut Begrüßungsschreiben EWE:
…ist die Bundeseinheitliche Verordnung über Allgemeine Versorgungsbedingungen. Ein Exemplar dieser Bedingung ist beigefügt. Bei Lieferung zu Gassondervereinbarungen gelten auch die Allgemeinen Versorgungsbedingungen als Vertragsgrundlage…
Tarifbezeichnung: Sondervereinbarung
Jetzt zu meinem Problem:
Ich habe diesbezüglich keinen Vertrag unterschrieben, da ich diesen vom Vorbesitzer übernommen habe. (durch namentliche Ummeldung, bin aber vom Versorger auf dieser Preisbasis weitegeführt worden). Auch liegen mir die Allgemeinen Versorgungsbedingungen als Vertrag nicht vor.
Bin ich, wenn ich alles richtig deute, Sondervertragskunde? Sollte man als Sondervertragskunde argumentieren und diese Musterschreiben verwenden?
Die EWE-Anwälte legen diese Bedingungen ja je nach Fall aus, oder?
Gibt es hier im Forum Mitstreiter aus der Region die diesen Vertrag verfügbar haben, oder sind diese Bedingungen irgendwo nachzulesen?