Hallo Mitstreiter,
gibt´s mittlerweile Reaktionen der Gasversorger auf durch Euch zurückschickte BHG-Urteil-Antwort-Musterbriefe?
Haben die Gasversorger ihre Klageandrohung wahrgemacht?
Habe nun seit Oktober 2005 Widerspruch gegen die Gaspreise nach 315 BGB eingelegt und seither bei jeder Preiserhöhung oder Zahlungsaufforderung der Gaswerke erneut Widerspruch (gegen die Erhöhung und den gesamten Gaspreis) eingelegt , die Jahresabrechnung korrigiert und entsprechende Erhöhungen bzw Abschlagszahlungen gekürzt ; Guthaben zusätzlich einbehalten ; außerdem einmal im Jahr einen Kontenabgleich selbst erstellt (Differenz der Forderungen durch die Stadtwerke Bad Homburg und meiner Berechnung zu alten Gaspreisen).
Nun, nach dem Urteil vom 13.06.07, ist mir mit Schreiben vom 06.09.2007 die hier im Forum schon häufiger beschriebene Klageandrohung in´s Haus geflattert, mit Fristsetzung/Zahlungsaufforderung zum 24.09.2007).
Bin nun im Begriff, das vom Bund der Energieverbraucher empfohlene Muster-Antwort-Schreiben (die neuere Fassung wurde wohl im Juli 2007 entworfen - ich bin wirklich froh, ein solches Schreiben nutzen zu können!) zum Urteil des BHG an meine Gasversorger loszuschicken, möchte mich aber vorher nochmal zu mittlerweile vielleicht angeratenen Verbesserungen oder damit bisher gemachten Erfahrungen informieren.
Kann mir jemand aktuellen Rat geben?