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Autor Thema: § 315, Reaktion des Versorgers (Pfeifen im Walde!)  (Gelesen 7391 mal)

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Offline wopeni

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§ 315, Reaktion des Versorgers (Pfeifen im Walde!)
« am: 16. Februar 2005, 11:16:34 »
Seit Oktober 2004 liege ich (wie in mehreren Beiträgen berichtet) mit Thüga wegen der Abrechnung 2004 und der Preiserhöhung zum 01.11.2004 im Clinch.

Offensichtlich zeigen die Reaktionen der Verbraucher und die jüngsten Entwicklungen (Beschluß des Amtsgerichtes Heilbronn) langsam Wirkung, denn neuerdings versucht Thüga schon im Vorfeld durch den nachfolgenden Text auf der Website einzuschüchtern. Übrigens exakt die gleichen Phrasen die ich auch auf meinen Einspruch erhalten habe.

Paragraf 315

Die als Verbrauchertipp in den Medien teilweise unfundiert erfolgte Berichterstattung mit Bezug auf § 315 hat bei ein paar Kunden Unsicherheit ausgelöst. Antworten auf Kernfragen finden Sie hier.


Die Ölpreise auf dem Weltmarkt sind 2004 stark angestiegen, was sich nun zeitverzögert auf die Bezugspreise für Erdgas niederschlägt. Es handelt sich hierbei also nicht um eine ungerechtfertigte Preiserhöhung, sondern um die übliche Weitergabe eigener gestiegener Kosten.

Vom Sinn der Ölpreisbindung

Deutschland ist derzeit zu ca. 80% auf Erdgasimporte aus dem Ausland, im wesentlichen nur von drei Staaten, angewiesen. Die Versorgungssicherheit ist daher nur auf der Grundlage langfristiger Verträge gewährleistet, in denen keine festen Preise, sondern nur Preisformeln im Sinne der Ölpreisbindung ausgehandelt werden können..

Gerade die Bindung der Erdgaspreise an den zweiten großen Energieträger Öl grenzt die Marktmacht dieser wenigen Erdgasproduzenten weltweit ein, denn sie verhindert den Preismissbrauch von Erdgas gegenüber Erdöl. Sowohl Anstieg als auch Absinken der weltweiten Ölpreise haben somit unmittelbaren Einfluss auf die Erdgaspreise. Daher hat die Deutsche Bundesregierung die Preisbindung von Anfang an als sinnvolles Instrument zur Preisfindung befürwortet.

Lokale Versorgungsunternehmen wie die Thüga AG Erdgas Allgäu-Oberschwaben unterliegen keiner weiteren Nachweispflicht. Da die in den Medien bisweilen unfundierte Berichterstattung bei manchen Kunden Unsicherheit erzeugt hat, stehen wir Ihnen dennoch für Rückfragen wie immer zur Verfügung. Noch offene Fragen wird Ihnen Herr Heene telefonisch, Tel.: 07524 / 4008-30, oder per E-Mail, gerne beantworten.



Standard- Formulierungen, die fast wörtlich schon in vielen Beiträgen hier zu lesen waren. Ich halte es für \"Pfeifen im Walde\"!

Wopeni

Offline RR-E-ft

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§ 315, Reaktion des Versorgers (Pfeifen im Walde!)
« Antwort #1 am: 16. Februar 2005, 15:50:45 »
@wopeni

Ich habe gerade mit Herrn Heene telefoniert.

Ich erhielt sympathisch auf Nachfrage folgende Auskünfte:

Der Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn ist dort bekannt.

Es wurde zugestanden, dass dies für die Anwendung des § 315 BGB auf Gastarife spricht.

Die Abschläge sollen anläßlich der Gaspreiserhöhung nicht erhöht worden sein, so dass sich vor der Jahresverbrauchsabrechnung auch kein Streit mit den Kunden ergeben könne.

Deshalb bräuchten keine Abschläge beim Einwand der Unbilligkeit gekürzt werden. Mit Sperre wird auch niemand bedroht.

Eine weitere Preiserhöhung soll es innerhalb der Heizperiode nicht geben.

Herr Heene wartet wie alle anderen darauf, wie sich die Dinge andernorts weiter entwickeln. Selbst werde man erst einmal nichts weiter unternehmen.

Also können alle Kunden dieses Unternehmens vollkommen entspannt an der Aktion teilnehmen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline wopeni

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§ 315, Reaktion des Versorgers (Pfeifen im Walde!)
« Antwort #2 am: 21. Februar 2005, 20:04:14 »
Hallo Herr Fricke,
habe inzwischen wieder Post von Thüga die ich Ihnen gerne mal zwecks Beurteilung zur Verfügung stellen würde. Auf welchem Weg kann das geschehen? Habe schon mehrere mails an Ihre pnp Adresse geschickt. Nachdem jedoch kein feedback kam, gehe ich davon aus, daß Sie die mails nicht erhalten haben. Das Problem trat schon mehrmals auf, liegt wohl an meinen Einstellungen.
Vielen Dank für Ihren Anruf bei Thüga und evtl. weitere Bemühungen.
Gruß
wopeni

Offline RR-E-ft

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§ 315, Reaktion des Versorgers (Pfeifen im Walde!)
« Antwort #3 am: 21. Februar 2005, 20:13:11 »
@wopeni

Wenn es nicht zu viel Arbeit macht, bitte Korrespondenz mit dem Versorger hier ins Forum einstellen, damit auch alle anderen Kunden gleich verfolgen können, wie \"individuell\" auf die Kundenschreiben eingegangen wird.

Zudem kommen Antworten an dieser Stelle einer großen Vielzahl von Verbrauchern zugute. Das ist der Sinn des Forums.

Ansonsten können Unterlagen auch an den Bund der Energieverbraucher übersandt werden. Adresse und Faxnummer unter http://www.energieverbraucher.de/pre_cat_2-id_7.html?SID=709b5d70338e9476ef259e0dbe869cda.

Dessen Mitglieder erhalten Beistand.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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