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Autor Thema: Neuen Liefervertrag abschließen?  (Gelesen 3331 mal)

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Offline stregona

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Neuen Liefervertrag abschließen?
« am: 06. September 2007, 10:18:34 »
Hallo!

Ich bin neu im Forum und hoffe, dass mir jemand einen Tipp geben kann.

Wir haben 2003 einen Liefervertrag mit einer Flüssiggasfirma abgeschlossen (Tank erdgedeckt 2700 l). Die letzte Preiserhöhung wurde 2006 angekündigt, ich habe Widerspruch eingelegt und seit Anfang Januar 2007 regen Schriftverkehr mit der Flüssiggasfirma.

Nunmehr wurde mir ein neuer Liefervertrag angeboten mit einem durchaus annehmbaren Flüssiggasverbrauchspreis angeboten, jedoch ist im Vertrag verankert, dass dieser zunächst bis zur ersten Jahresverbrauchsendabrechnung gilt und sich danach automatisch jeweils um ein Quartal verlängert, falls sie nicht an veränderte Kalkulationsgrundlagen (geänderte Flüssiggas-Beschaffungspreise, Mineralölsteuersätze ....) angepasst werden muss. Ich kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des folgenden Quartals den Vertrag kündigen.
Der Vertrag soll eine Laufzeit von 2 Jahren haben.

Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich diesen Vertrag in der Form unterschreibe.

Wäre es ratsam, eine Zusatzvereinbarung zu treffen, die es mir ermöglicht, nach ... Jahren mit der Firma in Verhandlungen zum Kauf des Flüssiggastankes zu treten? Lassen die Flüssiggasfirmen überhaupt mit sich reden, wenn es um den Kauf des Tanks geht?

Danke im Voraus für eure Hilfe.

Gruß
stregona

Offline Watzl

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Neuen Liefervertrag abschließen?
« Antwort #1 am: 10. September 2007, 18:23:31 »
Welche Alternative haben sie wirklich?
Ihr Tank ist eingebuddelt. Wenn sie aus dem Vertrag aussteigen, dann erwartet sie eine saftige Rechnung ihres Vertragspartners, weil er ihnen alle Kosten für die Rückführung des Tanks aufbrummen wird.
Das wäre ein Ende mit Schmerzen, aber auch eine Ende!

Wenn sie nun davor stehen, einen neunen Vertrag auszuhandeln, dann sollten sie dort wirklich wasserdichte juristische Formulierungen einbauen, die die Konditionen für den Fall eines Ausstieges ganz klar festlegen oder wo die Konditionen für die Übernahme des Tanks in ihr Eigentum klar und unauslegbar definiert sind. Dazu werden sie einen Juristen brauchen.

Eine gute Entscheidung wünsche ich.

H. Watzl

 

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