@Netznutzer
Da haben Sie mich möglicherweise falsch verstanden.
Ich rede nicht von
irgendwelchen Verbraucherpreisen, sondern ganz konkret von den
Allgemeinen Preisen der Grundversorgung gem. §§ 1, 2 Abs. 1, 36, 38 EnWG.
In der Regel ist der Grundversorger mit dem bisherigen Netzbetreiber identisch. In den Verbraucherpreisen des Grundversorgers (= Allgemeine Preise der Grundversorgung) sind schon immer auch Netzkosten einkalkuliert. (Beim Gas ist man da nicht so sicher...).
Sinken die Netzkosten und werden diese gesunkenen Kosten nicht durch Kostensteigerungen an anderer Stelle vollständig kompensiert, folgt aus §§ 1, 2 EnWG, dass die Allgemeinen Preise der Grundversorgung
entsprechend abgesenkt werden müssen, wie ehedem Netzkosten einkalkuliert wurden und heute mit den Preisen nicht mehr abzudecken sind.
Plakativ:
Die Differenz muss als \"
Luft\" aus den Preisen der Grundversorgung raus.
Sollte ich einmal etwas über mein
Weltbild veröffentlichen wollen, wende ich mich vielleicht an den Weltbild- Verlag. Bis dahin mag man sich wegen der Beantwortung entsprechender, an mich gerichteter Fragen gedulden....
![Zwinkernd ;)](https://forum.energienetz.de/Smileys/default/wink.gif)
Viel Erfolg bei der
Umsetzung.