Energiepreis-Protest > Stadtwerke Delmenhorst

Versorger verrechnet Gas mit Wasser

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07010714:
Hallo,
zu dieser Konstellation habe ich im Forum bisher nichts gefunden:
Im Feb. 06 legten wir unseren Gaspreiswiderspruch ein. Ich forderte eine separate Vertragsnr. für den Wasserverbrauch. Der Forderung kam man nicht nach. Wir legten 2 Daueraufträge an: Abschlagzahlung Gas und Abschlagszahlung Wasser. Die Jahresrechnung wurde fehlerhaft erstellt. Die Abschlagszahlungen wurden sowohl für Wasser als auch für Gas falsch angegeben. Wir erstellten eine korrigierte Rechnung und legten Widerspruch ein. Laut unserer korrigierten Rechnung ergab sich eine Nachzahlung für Gas und auch für Wasser.

In diesem Jahr sah es ähnlich aus. Wieder wurden die Abschlagszahlungen sowohl für Gas als auch für Wasser falsch angegeben, mit dem Unterschied, dass wir in diesem Jahr ein Guthaben beim Wasserverbrauch haben. Wir haben wieder die Rechnung reklamiert und darauf hingewiesen, dass man nicht einfach Wasser mit Gas verrechnen kann. Diesen Betrag will man uns nun allerdings nicht erstatten, mit der Begründung, dass ja alles unter einer Vertragsnummer läuft. Wie sollten wir hier nun weiter vorgehen. Für die kommende Periode hat man uns nun endlich eine separate Vertagsnr. für Wasser mitgeteilt. Können wir von der ersten Abschlagszahlung für Wasser einfach das Guthaben abziehen, wenn man uns weiterhin die Erstattung verweigert?
Kann hier jemand helfen? Vielen Dank!

superhaase:

--- Zitat ---Original von 07010714
Können wir von der ersten Abschlagszahlung für Wasser einfach das Guthaben abziehen, wenn man uns weiterhin die Erstattung verweigert?
--- Ende Zitat ---
Ja, genau so würde ich es machen.

Ich nehme an, ihr habt den Musterbrief verwendet.
Dieser enthält ein Aufrechnungsverbot.
Ihr solltet also den nächsten Abschlag entsprechend kürzen und auch dies bei der nächsten Wasser-Jahresrechnung berücksichtigen.

Der Versorger wird dann erfahrungsgemäß noch 1000 mal mahnen und Drohbriefe schreiben, aber ihr müsst einfach immer nur auf das Aufrechnungsverbot hinweisem und sagen, dass beim Wasser ja alles bezahlt ist. Am einfachsten per Fax.
Irgendwann geben die meisten Versorger nach.

ciao,
sh

07010714:

--- Zitat ---Ich nehme an, ihr habt den Musterbrief verwendet.
--- Ende Zitat ---

Ja, die Stadtwerke erhielten den Widerspruch per Musterbrief.

Gibt es hier eine handfeste Bestimmung/Gesetz mit der ich meiner Forderung Nachdruck verleihen kann?
lg

bjo:

--- Zitat ---Original von 07010714

--- Zitat ---Ich nehme an, ihr habt den Musterbrief verwendet.
--- Ende Zitat ---

Ja, die Stadtwerke erhielten den Widerspruch per Musterbrief.

Gibt es hier eine handfeste Bestimmung/Gesetz mit der ich meiner Forderung Nachdruck verleihen kann?
lg
--- Ende Zitat ---

wenn in dem Musterbrief das Aufrechnungsverbot enthält ist das ausreichend!

die Überweisungen einzeln vornehmen und gesondert kennzeichen
\"Gas Abschlag August 2007\"

wenn die dann immer noch gegenrechnen Anwalt einschalten und verklagen!

superhaase:

--- Zitat ---Original von 07010714
Gibt es hier eine handfeste Bestimmung/Gesetz mit der ich meiner Forderung Nachdruck verleihen kann?
--- Ende Zitat ---
Such mal unter Aufrechnungsverbot.....

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