Ich frage mich, ob dies wirklich funktionieren wird, dass Kunden ein Kärtchen ausfüllen.
Ich denke da ist der § 11 Abs 2 der StromGVV/GasGVV nicht richtig \"rund\"
Meine Frau wüßte z.B. nicht, wie man so etwas abliest, gerade beim Wasserzähler, wenn der noch so viele Rädchen hat und kein Zahlenwerk.
Auch viele ältere kunden werden ebenfalls überfordert sein.
Wird der Versorger der einfachheithalber dann schätzen und nur noch alle 2-3 Jahre durch eigen Ableser den Zählerstand kontrollieren?