@Cremer
Von einem integerierten EVU spricht man, wenn Erzeugung/ Bezug, Stromnetz und Vertriebsbereich in einem Unternehmen vereint sind, also ohne gesellschaftsrechtliches Unbundling in einzelne Gesellschaften (ggf. unter einer Holding).
Bis 1998 waren alle Versorger integrierte EVU. Das soll sich nun ändern.
Horizontal integriert ist ein Unternehmen, wenn es mit mehren Sparten versorgt, also Strom, Erdgas usw.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt