Ein sehr interessantes Thema.
Es fehlt mir aber die Diskussion über die zu erwartenden Konsequenzen, wenn der Verbraucher nichts unternimmt. Bzw. stellt sich die Frage, was man statt dessen tun soll, wenn man vom Versorger gekündigt wurde.
Und: hier wird über Gasversorgung gesprochen, aber ist die Situation zur Stromversorgung 1:1 zu übertragen? Rein rechtlich sicherlich, aber wie sieht es praktisch aus?
Das Problem: geht der Versorger (richtig oder unrichtig) davon aus, daß der Vertrag wirksam gekündigt wurde, auch wenn dieser Kündigung widersprochen wurde, und man wegen Ablehnung neuer Bedingungen / eines neuen Vertrages sozusagen automatisch in die Grundversorgung rutscht und dieser auch noch hinsichtlich des Tarifpreises nach §315 widerspricht - dann ist man doch in der Ersatzversorgung. Es gibt eben keinen Vertrag.
Diese wiederum endet nach drei Monaten automatisch - und der Versorger sperrt. Wie will man dann mit einer Einstweiligen Verfügung dagegen vorgehen - ich denke, daß ein Gericht kaum durch dieses Wirrwar an Erklärungen der Streitparteien durchblickt. Und auch kein echtes Interesse zeigt, denn beim Strom kann man ja auch noch den Versorger so leicht wechseln. Wurde diese Problematik nicht schon mehrfach hier im Forum geschildert?
Ganz so einfach ist das doch nicht. Bzw. ergibt sich hier ein neues Problem, dem man doch etwas vorausschauend entgegenwirken sollte.
Die Frage also: wie geht man taktisch GESCHICKT vor?
1. den Vertrag weiterhin als ungekündigt erklären (Formfehler, Schikane, Kündigungsklausel unwirksam) und ggf. nur den erstmalig vereinbarten Preis zahlen (Preisanpassungsklausel unwirksam). Reaktion abwarten, dann ggf. verklagen lassen?
oder 2. den Versorger zum Vertragsende wechseln (Kündigung anerkennen)? Einfach, aber ggf. teuerer und eben kein Protest mehr.
oder 3. stur in die Grundversorgung rutschen, da mit §315 widersprechen und Reaktion abwarten, dann ggf. Klage einreichen und alles aufrollen lassen?
oder x. was gibt es noch, was ich nicht kenne?
Gruß Thomas