Energiepreis-Protest > Stadtwerke Emsdetten

Preise rückwirkend erhöht

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nomos:
@Willy,

da habe ich jetzt mal auf die Schnelle die bei den Stadtwerken E. greifbaren  \"Individualabkommen\" angesehen und folgenden Passus gefunden:

--- Zitat ---Werden die Leistungen des diesen Bedingungen zugrunde liegenden Vertrages oder, soweit zur Erbringung dieser Leistungen erforderlich, die Erzeugung, Übertragung, Verteilung oder der Handel elektrischer Energie mit weiteren Steuern, Abgaben oder sonstigen, die jeweilige Leistung unmittelbar betreffenden, hoheitlich auferlegten Belastungen belegt oder ändert sich deren Höhe, ist der Lieferant berechtigt, diese Änderungen mit Inkrafttreten der betreffenden Regelung dem Kunden in der jeweils gültigen
Höhe weiterzugeben, soweit die jeweilige gesetzliche Regelung dem nicht entgegensteht. Bei einem Wegfall oder einer Absenkung der im vorstehenden Satz benannten Steuern, Abgaben oder sonstigen hoheitlich auferlegten Belastungen ist der Lieferant zu einer Weitergabe verpflichtet. Der Kunde wird über die Anpassung der Entgelte spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.
--- Ende Zitat ---
Nach diesem Vertrag kann man sich wohl bis zur Rechnungsstellung Zeit lassen.

Willy:
Nomos

Noch einmal:

In dem Individualabkommen vom Januar 2007 und den damaligen AGB\'s gültig zum 01.02.2007 war von EEG nichts zu lesen.


Erst in dem Individualabkommen wie auch in den neuen AGB\'s, welche ich jetzt unterschreiben soll und das rückwirkend ebenfalls zum 01.02.2007 gültig werden soll wird das EEG erwähnt.

Darum wiederhole ich meine Frage: Ist dieses rechtens?

Cremer:
@Willy,

das EEG gibt es ja schon länger.

Waren denn vielleicht in den bisherigen Preisen das EEG enthalten?

Wollen/müssen die jetzt das EEG extra ausweisen?

Auf der Anmeldung steht ja auch die AVBeltV drauf und nicht die StromGVV

Wollen die jetzt DAMIT die StromGVV als ihre AVB\'s zu grunde legen

nomos:

--- Zitat ---Original von Willy
Nomos

Noch einmal:

In dem Individualabkommen vom Januar 2007 und den damaligen AGB\'s gültig zum 01.02.2007 war von EEG nichts zu lesen.


Erst in dem Individualabkommen wie auch in den neuen AGB\'s, welche ich jetzt unterschreiben soll und das rückwirkend ebenfalls zum 01.02.2007 gültig werden soll wird das EEG erwähnt.

Darum wiederhole ich meine Frage: Ist dieses rechtens?
--- Ende Zitat ---
@Willy,
da stellt sich doch zuerst die Frage, ob überhaupt AGB\'s wirksam vereinbart wurden. Siehe § 305 BGB!
Lagen denn die AGB\'s beim Vertragsabschluss nicht vor? Und wenn, welche?
Zu vertraglichen Änderungen mit Rückwirkung ist man nicht verpflichtet.
[/list]

Willy:

--- Zitat ---Original von Cremer
Auf der Anmeldung steht ja auch die AVBeltV drauf und nicht die StromGVV

Wollen die jetzt DAMIT die StromGVV als ihre AVB\'s zu grunde legen
--- Ende Zitat ---

Ja Herr Cremer, dieses will man.

Auf der Rückseite des Anschreibens lautet es:
Auslöser für den Abschluss des neuen Stromliefervertrages sind die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen aufgrund des Inkrafttretens der StromGVV.

und weiter:
Sie gehören zu der Kundengruppe, mit der wir einen neuen Stromliefervertrag abzuschließen haben.

Soweit ich aus dem Forum weiß, betrifft die StromGVV aber nur Tarifkunden.
Als Inhaber des Individualabkommens bin ich doch wohl Sondervertragskunde.

Was mich aber stutzig macht, ist die rückwirkende Preiserhöhung zum 1.2.2007.

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