Energiepreis-Protest > Gasgesellschaft Kerken- Wachtendonk

Mahnbescheid vom Gericht

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Regina***:
versuchen kann er natürlich alles.
Ob es rechtens ist, ist die andere Frage ...

Lt. Info meiner Verbraucherzentrale hat der Energieversorger das Stillhaltegebot gem. § 315 BGB zu beachten. Tut er es nicht, probiert er den § 315 BGB zu unterlaufen .... -> das ist nicht rechtens.

... bloß dass das Otto-Normalverbraucher meistens nicht weiß und sich einschüchtern lässt ...

RR-E-ft:
@superhaase

Selbstredend ist ein Energieversorger nicht daran gehindert (vermeintliche) Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Das ist der einzig legale Weg, der ihm verbleibt. § 315 BGB kennt kein Stillhaltegebot.

superhaase:
@Regina:

Was soll der Versorger denn dann machen?
Man kann doch nicht von ihm verlangen, still zu halten, bis seine Ansprüche verjährt sind - wo kämen wir denn da hin?

Der §315 BGB sieht doch ausdrücklich eine richterliche Feststellung des billigen Preises vor, wenn der Kunde die Billigkeit bezweifelt.
Und dazu muss der  Versorger klagen. (Wie Fricke hier auch andeutet)

Deine Verbraucherzentrale hat da wohl ein wenig Schmarrn erzählt..

ciao,
sh

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