Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Abschlagzahlungen
Christian Guhl:
M.E.verstößt Eon-Avacon hier gegen die GVVGas.
Im § 13 heißt es klar und einfach: \"Die Abschlagzahlung berechnet sich entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum.\" Nichts von wegen normalen Winter. Und eine Berechnung anhand von Gradtagzahlen ist überhaupt nicht vorgesehen.Nicht das mich das besonders stört.Ich setze meine Zahlungen schon seit 3 Jahren selbst fest.Was mich stört, ist die Unverfrorenheit, mit der die EV sich über die GVV hinwegsetzen.
bjo:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
M.E.verstößt Eon-Avacon hier gegen die GVVGas.
Im § 13 heißt es klar und einfach: \"Die Abschlagzahlung berechnet sich entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum.\" Nichts von wegen normalen Winter. Und eine Berechnung anhand von Gradtagzahlen ist überhaupt nicht vorgesehen.Nicht das mich das besonders stört.Ich setze meine Zahlungen schon seit 3 Jahren selbst fest.Was mich stört, ist die Unverfrorenheit, mit der die EV sich über die GVV hinwegsetzen.
--- Ende Zitat ---
abgesehen vom bereits erwähnten Fall steht´s auch so bei RWE!
Eine nette Dame im Servicezentrum, ich geb da immer meine Einsprüche ab, erklärte mir die RWE Vorgehensweise wie folgt!
- Durchschnittsverbrauch gemäß §13
- Preis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
- > passt das dem Kunden nicht
- Anpassung bei der nächsten Preissenkung sofort möglich!
oder
- Anpassung wenn der Kunde erklärt das er einen stark abweichenden Verbrauch erwartet!
so zumindest die Theorie!
Crazycreek:
--- Zitat ---Original von Zeus
Warum dem Versorger einen so hohen Vorschuss gewähren? Nur den Betrag als Rate überweisen den man aufgrund der letzten Abrechnung selbst errechnet hat, und dies dem Unternehmen mitteilen. Den Differenzbetrag auf ein Sparbuch und die Zinsen selbst kassieren. Somit ensteht auch kein Problem wenn anlässlich der Jahresendabrechnung ein etwas höhere Betrag angefordert werden sollte. ;)
--- Ende Zitat ---
Gut, das macht Sinn, ich gebs zu. :)
Leider zeigt die Praxis aber, das nicht jeder so schlau handelt.
AKW NEE:
Hallo und guten Tag,
für die Tarife \"Erdgas\" und \"Classic\" hat die E.ON Avacon eindeutige Bestimmungen in Ihrer AGB, es ist die GVVGas und ergänzende Bestimmungen der Avacon. In den ergänzenden Bestimmungen ist zu lesen, daß die Avacon berechtigt ist auf den zu erwartenden Verbrauch einen monatlichen Abschlag zu erheben, mehr nicht.
Vom Kundenservice gibt es die Auskunft die Erhöhung kommt zustande, weil der Durchschnitt des Gasverbrauchs aus den letzten drei Jahre genommen wird. Von der Verwendung von Gradtagszahlen hat mensch dort noch nichts gehört. Auch diese Erklärung ist dummes Zeug, nach einem milden Winter mit geringem Verbrauch, müßte auch hier der Abschlag geringer ausfallen als im Jahr davor.
Anders als in der Lokalzeitung erklärt, sind die Gradtagszahlen nicht die Anzahl von Tagen unter 15°C. Eine genaue Erklärung gibt es in den technischen Blättern. Die Gradtagszahlen sollen nur in der Jahresendabrechnung Anwendung finden, hier zur zeitlichen Abgrenzung des Verbrauchs.
Wie auch immer hier versuchen Versorger ihre Monopostellung zu benutzen um unberechtigt zinnslose Geldzahlungen zu erzwingen. Dies ist ein Fall für die Kartellbehörde und die Energieaufsicht.
Gruß aus dem Wendland
AKW NEE:
@ Christian Guhl
@ alle
Die GVVGas findet bei Sonderverträgen keine Anwendung, sondern nur in der Grundversorgung. Nach unerschütterlicher Meinung einiger hier im Forum ist dies nur der TarifErdgas.
Gruß
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