Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Abschlagzahlungen

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bjo:
bin zwar bei RWE, muß aber sagen das man wenn man die richtigen anspricht die Raten bekommt die man will!
Unrealistische, 1 € usw.. natürlich nicht!

Christian Guhl:
@AKWNee
Für Tarifkunden sind es die GVV (in den alten AVBGas stand das Gleiche). Für Sondervertragskunden (Comfort) steht die wortgleiche Klausel in den \"Allgemeinen Bestimmungen\" auf der Rückseite des Vertrages.
Für den Tarif \"Classic\" wurden die AGB aufgrund fehlender Unterschrift niemals wirksam einbezogen. Eigentlich hat Eon-Avacon hier gar keinen Anspruch auf Abschlagzahlungen.

AKW NEE:
@ Crazycreek
Nicht alles, was bei den Versorgern üblich ist, entspricht auch den rechtlichen Bestimmungen. Die Gradtagszahlen finden bei der Abschlagsberechnung keine Anwendung.
Gradtagszahlen werden nur gebildet, wenn die Durchschnittstemperatur des betreffenden Tages unter 15° C liegt. Es soll ja Leute geben die sogar bei 16° C heizen.  In den technischen Regeln ist die Verwendung dieser Zahlen beschrieben, hier geht es um die zeitliche Abgrenzung innerhalb einer Verbrauchsabrechnung ( bei Preisänderungen ).

Wenn ich, wie Sie anscheinend, dem Versorger keine Bereicherung vorhalten wollte, dürfte der Abschlag höchstens unverändert bleiben. Die Avacon hat die Abschläge aber bis zu 65% erhöht. Im Vergleich zum letzten \"normalen Winter\" bedeutet dies, eine angenommene Verbrauchsteigerung um ca. 40 %. Bei dieser Annahme wurde eine Preissteigerung im Sinne des Versorgers von 20 % berücksichtigt.

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