Energiebezug > Fernwärme
Brauche Hilfe Fernwärme Biomasseheizwerk
beppo:
ich glaube, das sind 2 Paar Schuhe:
Die 25 kw sind die Anschlussleistung, also die Leistung, die du max. beziehen kannst. Die bezahlst du lediglich für die Bereitstellung der Leistung. Diese Leistung sollte so bemessen sein, dass die Bude auch im Winter noch warm wird. Wir haben z.B. ein Reihenhaus Bj.2000 mit 125 qm WFL und beziehen eine Anschlussleistung von 10 kw. Und die reichen völlig aus.
Hinzu kommt dann noch der Messpreis (ist i.d.R fix) und die eigentlichen Verbrauchskosten für die Wärme. Aber die scheinen bei dir ja nicht das Problem zu sein.
Welches Bj. ist dein Haus? Bei modernen Häusern sagt man rd. 70-80 kw pro qm, ältere schlechter gedämmt Häuser können hier einen Energiebedarf von bis zu 200 kw pro qm aufweisen.
Cremer:
@Felix,
Es geht um die 25 KW.
Die bereitgestellte Leistung ist diejenige, die Ihr Haus zum Heizen benötigt.
Bei Gas- oder Ölheizung heißt dies Kesselleistung.
Bei einer Gasheizung wird ein Jahresgrundpreis in Abhängigkeit der installierten Kesselleitung von den Gasversorgern erhoben, auch dann, wenn im Sommer keine Abnahme an Heizenergie erfolgt.
Ich nehme aber an, dass die Warmwasserbereitung ebenfalls über das Blockheizkraftwerk erfolgt. Somit erfolgt auch Wärmebezug im Sommer.
Insofern ist der Vorgang des Versorgers korrekt
RR-E-ft:
@Cremer
Solch verallgemeinernde Aussagen sind unzutreffend.
Zum Beispiel bei EWE sind Erdgaspreise nicht von der Anschlussleistung abhängig. Es gibt vollkommen unterschiedliche Preissystem sowohl bei Erdgas als auch bei Fernwärme, die sich untereinander nicht vergleichen lassen.
So gibt es Fernwärmepreise, in denen die Kosten der Hausanschluss- Station (HAST) einkalkuliert sind und andere, wo dies nicht der Fall ist.
Bad Kreuznach ist nur ein Fleck auf der Landkarte und in der weiten Welt sieht es oftmals völlig anders aus. Also biite nicht die Erfahrungen aus der eigenen kleinen Welt auf die größere Welt verallgemeinern. Dies führt unweigerlich zu Trugschlüssen. Gute Erholung.
Cremer:
@Fricke,
nun lesen Sie doch mal bitte den ersten Thread von ihm.
--- Zitat ---Ich muß für 25 KW Zahlen ohne dafür Wärme bezogen zu haben. Mein tatsächlicher Verbrauch wird da dann draufgeschlagen.
--- Ende Zitat ---
So wie er das schildert, kann man doch nichts anderes als eine Art Grundleistung herauslesen.
Ich habe ja auch nicht behauptet, dass es überall so in Deutschland ist. :P
superhaase:
--- Zitat ---Original von Cremer
Insofern ist der Vorgang des Versorgers korrekt
--- Ende Zitat ---
Woher wollen Sie das wissen?
25 kW ist für ein Einfamilienhaus, um das es sich hier wohl handelt, schon recht viel.
Nach den genannten Daten vom heurigen Wärmeverbrauch wohl zu viel.
Vielleicht wurde vom Versorger eine zu hohe Anschlussleistung aufgeschwatzt?
Eine Reduzierung auf 15 kW (oder noch weniger?) scheint dringend angeraten. Eine spürbare Reduzierung des Leistungspreises dürfte sich ergeben.
Ferner ist immer noch äußerst fraglich, ob ein Arbeitspreis von 4,3 ct/kWh netto für ein Biomassekraftwerk angemessen ist, und ob die Preiserhöhungen überhaupt zulässig (wirksam vereinbart) waren.
Zum Vergleich: derzeitiger Preis für Holzpellets für Kleinverbraucher ist etwa 3,5 ct/kWh. Da sollte ein großes Biomassekraftwerk deutlich billiger beschaffen können (je nach Brennstoff).
Somit erscheinen 4,3 ct schon sehr hoch. Bei diesem hohen Leistungspreis als Grundpreis müsste der Arbeitspreis recht nahe am Brennstoffpreis liegen. Erst recht, wenn z.B. auch noch Strom erzeugt wird, wovon ich mal ausgehe.
Der Verdacht liegt nahe, dass da schlecht gewirtschaftet wird: Anlage überdimensioniert, zu wenige Abnehmer, zu teuere Brennstoffbeschaffung. Das darf der Betreiber (Gemeinde?) nicht unbedingt auf die Kunden abwälzen. Oder diie Gemeinde (die ich mal als Betreiber annehme) hat sich hier eine zusätzliche Einnahmequelle geschaffen?
Der Endpreis beträgt horrende 16 ct/kWh netto !
Da ist ja Heizen mit ganz normalem Haushaltsstrom billiger !
Bei wirksam vereinbartem einseitigen Preisänderungsrecht ist hier §315BGB direkt anwendbar.
Das ist m.E. der wahrscheinlichste Fall.
Zumindest wäre es auch für den Betreiber des Heizkraftwerks befriedigend, wenn er die Preise einseitig festlegen dürfte - alles andere wäre für ihn auf Dauer nicht praktikabel.
Im Gegenzug muss er sich die Billigkeitskontrolle gefallen lassen.
Ansonsten, ohne einseitiges Preisänderungsrecht, dürfte man die Anfangspreise zahlen. Wenn dadurch der Betreiber pleitegeht - auch egal, dann ist der Vertrag hinfällig und man kann sich eine Pelletsheizung einbauen lassen. ;)
Das alles müsste geklärt werden - wahrscheinlich vor Gericht.
ciao,
sh
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