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Abschläge für Gas und Strom
Squeezer:
Hallo zusammen,
habe ein kleines Problem und hoffe, Ihr könnt helfen.
Meine Frau und ich beabsichtigen, ein Haus zu kaufen. Wir haben mit dem derzeitigen Besitzer bereits einen Vorvertrag gemacht (Notarvertrag steht noch aus). Es gibt die Erlaubnis des Besitzers, dass wir bereits mit Umbauarbeiten im Haus beginnen dürfen.
Mitte Juli haben wir bereits die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser abgelesen, damit wir keine \"Überraschung\" erleben (sicher ist halt sicher).
Des Weiteren war im Juli ein Mitarbeiter der RWE im Haus und hat ebenfalls die Zählerstände für Strom und Gas aufgenommen.
Nun haben wir am Wochenende Post der RWE bekommen. Die RWE bescheinigt darin den Vertragsbeginn mit dem 19.07.2007 und fordert bereits die Abschläge für Strom und Gas.
Das Highlight ist, dass im Haus die komplette Heizungsanlage entfernt wurde (da zu Alt, BJ 1969) und sich kein Gaszähler mehr im Haus befindet, da diser aufgrund der Heizungssanierung abgeklemmt wurde.
Ebenfalls wurde die komplette Elektrik aus Altersgründen entfernt. Der Zählerschrank musste entfernt werden, da dieser nicht mehr dem heutigen Standard entspricht. Ein neuer Zahlerschrank wird derzeit installiert.
Meine Frage ist nun, ob ich die Abschlagszahlungen leisten muss, obwohl weder Gas- noch Stromzähler angeschlossen sind.
Was kann ich nun machen?
Wie sieht es denn nun aus, wenn ich die RWE überhaupt nicht als Lieferant haben möchte?
ktown:
Solange sie dem Grundversorger keinen anderen Versorger bzw. Vertrag vorlegen, ist dieser verpflichtet sie an Netz zu nehmen.
Bezüglich der Abschläge hat warscheinlich die Maschinerie zugeschlagen. Hier wird automatisch über ein Schlüssel ein Abschlag festgelegt, bis Verbrauchswerte vorliegen.
Sie sollten das Gespräch suchen und darlegen, dass derzeit kein Strom und Gas verbraucht werden kann. Normalerweise sollte der Versorger dann die Abschläge reduzieren.
Squeezer:
Das Gespräch habe ich ja bereits gesucht. Habe mit einem Mitarbeiter der RWE gesprochen und mitgeteilt, dass derzeit weder Strom noch Gas verbraucht werden können aufgrund der \"abgeklemmten\" Zähler.
Der Mitarbeiter meinte jedoch sinngemäß:
\"Das wäre der RWE eigentlich egal, ob Strom und Gas verbraucht werden. Die Zahlerstände wurden abgelesen und ich sei schliesslich nun Vertragspertner.\"
Schon recht seltsames Verhalten der RWE.
ktown:
Das ist wirklich sehr seltsam. Ich würde es aber nochmals versuchen. Oftmals erwischt man einfach den falschen Mitarbeiter.
Schwalmtaler:
Hallo squeezer,
wenn ein weiteres Telefonat nicht weiterhilft, solltest Du einen Brief verfassen mit dem Hinweis, das Du aufgrund fehlender Zähler und damit fehlender Entnahmemöglichkeit nur 1/12 der Grundgebühr als monatlichen Abschlag entrichten wirst. Sobald die Möglichkeit der Entnahme wieder besteht, wirst Du anhand des ersten Monatsverbrauches selbstständig eine Erhöhung der Abschläge vornehmen.
Hast du eine Einzugsermächtigung unterschrieben, dann begrenze sie auf den entsprechenden Betrag, ansonsten Dauerauftrag einrichten!!!
Gruß
Schwalmtaler
P.S.: Solltest Dich über Verivox.de den günstigsten Anbieter deiner Region raussuchen und ein Gespräch mit diesem führen!!! Evtl. einen Vertrag dort abschließen!
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