Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Kam ein Vertrag zu stande?
RR-E-ft:
@Cremer
Wenn man sich keinen anderen Lieferanten sucht, kommt gem. § 2 Abs. 2 StromGVV ein Grundversorgungsvertrag gem. § 36 Abs. 1 EnWG zustande.
Es ist jedoch auch möglich, dass man sich schnellstmöglich einen anderen Lieferanten sucht, so dass es sich vorübergehend lediglich um eine Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG handelt.
Bei letzterer wird durch die Entnahme gerade kein Vertragsverhältnis begründet. Es handelt sich um ein gesetzliches Schuldverhältnis eigener Art (sui generis).
Abschlagszahlungen sind in der StromGVV geregelt.
ritschie:
Hallo werte Forengemeinde,
aus verschiedenen Gründen komme ich erst heute dazu, eure Beiträge zu lesen. Vielen Dank für die guten Tipps. Nun habe ich feststellen müssen, dass im ersten Monat der Verbrauch ca. um 20 % gesunken ist, ich aber die Abschlagshöhe auf 62,50 € festgesetzt und überwiesen habe. Sollte jetzt der Verbrauch so niedrig bleiben und, da ich ja überhaupt nicht weiß, in welcher Höhe die Kosten festgesetzt sind, (Preis für kWh/Grundpreis) kann es ja wieder hinkommen, dass die Abschläge in richtiger Höhe passen. Ich hatte mich doch aber mit der Höhe des Strompreises allgemein nicht einverstanden erklärt. Wie setze ich durch, dass ich zu viel gezahltes Geld zurückbekomme oder sollte ich die Abschlagzahlungen weiter kürzen?
Ich bedanke mich schon einmal im voraus für eure kompetenten Antworten.
Gruß
Ritschie
Cremer:
@ritschie,
Sie müssen Ihren Verbrauch \"im Auge behalten\"
Bevor Sie die letzten zwei von 12 Abschlägen vor der Jahresrechnung (Zeitraum 12 Monate) leisten, sollten Sie eine Hochrechnung des Verauchs machen und mit den gezahlten Abschlägen vergleichen.
Erstellen Sie eine Hochrechnung von 10 Monaten auf 12 Monaten Verbrauch, sofern die Jahreszeitspanne 12 Monate umfasst.
Danach sehen Sie, ob Sie noch einen Abschlag zahlen können oder nicht.
ritschie:
@ Cremer,
wie soll ich den Verbrauch im Auge behalten, wenn nicht einmal bekannt ist, welcher Abrechnungspreis gefordert wird. Man hat mir nur einen Abbuchungsauftrag zugesandt, den ich unterschreiben sollte. Er lautete über 74,00 €. Andere Dinge wie Preis pro kWh oder Grundbetrag sind mir nicht bekannt. Außerdem befinde ich mich nur \"vorübergehend\" bei diesem Versorger, weil der neue Versorger nicht in der Lage ist, mir sofort den Strom zu liefern.
Vielen Dank für Eure Antworten.
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