Auch die Widerspruchskunden der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen erhielten jetzt aufgrund des BGH-Urteils vom 13.06.07 vom Geschäftsführer und der Leiterin des Kundenzentrums einen
freundlichen Brief mit der Ankündigung der unverzüglichen gerichtlichen Verfolgung der \"Ansprüche\".
Im Schreiben wird das BGH-Urteil im Fall des Richters aus Heilbronn interpretiert und \"zusammengefasst\". Dem Schreiben ist ein Anhang beigefügt, das als \"Wirtschaftsprüfertestat\" bezeichnet wird.
Das Schreiben wird mit dem Satz beendet:
\"Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.\"
Was für ein Verzug beim \"unverzüglichen Verfolgen\" da verhindert werden soll, wäre jetzt spontan mein erste Frage.
Das Urteil wird offensichtlich zur konzertierten Aktion der \"Mitglieder im Verbund der EnergiePartner\" und sonstiger Kartelle gegen widersprechende Kunden genutzt.