@diet11
Hallo,
mit der EnBW habe ich zwar keine Erfahrung, aber mit der Badenova. Nachdem die Badenova die Begrenzung der Einzugsermächtigung meinerseits schlichtweg ignoriert hatte, habe ich diese komplett entzogen.
Seit dem 01.10.05 überweise ich per Dauerauftrag einen monatlichen Abschlag, den ich so niedrig gewählt habe, dass am Ende des Abrechnungszeitraums mit Sicherheit ein Forderungsbetrag der Badenova übrig bleibt. Dann schreiben die mir, was sie gerne hätten und ich überweise, was ich zu zahlen bereit bin (unter einem kleinen schriftlichen Hinweis an das Unternehmen per e-mail bzgl. der bereits mehrfach erfolgten Einwendung zur Unbilligkeit). Das klappt garantiert! Mit dem zu ihren Gunsten übrig bleibenden Differenzbetrag können Sie bspw. mit Ihrer Frau essen gehen (habe ich letztes Jahr gemacht, als ich so ca. 70.-EUR gespart hatte). Nur Mut!
Sie müssen nur beachten, dass Sie bei Überweisungen, die Sie selbst vornehmen, immer genau den Verwendungszweck angeben, z.B. \"Abschlag Gas November 2005\" . Dies lässt sich mittels Dauerauftrag eigentlich so nicht mit online-Banking realisieren. Dennoch habe ich einen Dauerauftrag eingerichtet. Ich habe dies mit einem netten Begleitbrief getan, in welchem ich den Zeitraum der Zahlungspflicht definiert habe (identisch mit dem Abrechnungsjahr), die Anzahl der Raten insgesamt, den Beginn der Zahlungen per Dauerauftrag und dass die Zahlung jedes Mal für den Monat gilt, zu dessen Beginn sie geleistet wurde. Damit müsste wohl der eindeutigen Zuordnung der Beträge innerhalb des EVU nichts mehr im Wege stehen.
mfG
nfp