Energiebezug > Vertragliches
Rheingas droht mit Gericht
RR-E-ft:
@Cremer
In einem freien Land wie dem unseren darf jeder klagen, wie er lustig ist.
Erst recht darf jeder eine Klage in Aussicht stellen, so oft es ihm gefällt.
Ob eine solche Klage dann tatsächlich erhoben wird und ob sie im Falle ihrer Erhebung Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt.
superhaase:
--- Zitat ---Original von bjo
wer wohlwissend das er die Versorgung nicht einstellen darf und trotzdem damit droht nötigt!
wer jeden Monat wenn man denn hingehen würde Abschlagsänderungen durchführt und diese bei der Einzugsermächtigung berücksichtigt. Dieses
bei Wiederspruchskunden aber nicht macht schikaniert!
--- Ende Zitat ---
ich verstehe kein Wort.....
Cremer:
@superhaase,
--- Zitat ---Der Versorger hat selbstverständlich das Recht, seine vermeintlichen Ansprüche in einer Zahlungsklage durchzusetzn - oder es zu versuchen.
Das kann er dem Kunden auch ankündigen (androhen).
--- Ende Zitat ---
Auch richtig.
Es kommt aber in erster Linie auf das Wie drauf an.
Wie erfolgt die Androhung
@Fricke,
natürlich kann da jeder androhen, keine Frage.
Bei uns laufen mehrere Anzeigen gegen die Stadtwerke wegen Nötigung.
Ob und wie die ausgehen, ist eine andere Sache.
RR-E-ft:
@Cremer
Manches erscheint etwas überambitioniert.
Es kommt nicht darauf an, wie eine Klageerhebung in Aussicht gestellt wird. Das ist schlicht völlig egal.
Dass hingegen eine falsche Verdächtigung und üble Nachrede strafrechtliche Relevanz haben können, ist hinlänglich bekannt.
So manches Verfahren wird bei der Staatsanwaltschaft damit eingestellt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Anzeigenerstatter eingeleitet wird. :rolleyes:
bjo:
wenn mir mein Versorger schreiben würde
\"wenn Sie nicht zahlen verklagen wir Sie\" ist das für mich eine Drohung!
in einem Geschäftsbrief heißt so etwas im allgemeinen,
\"im Falle der Nichterfüllung unserer genannten Forderungen behalten wir uns den Rechtsweg vor!\"
--------------------
mein Versorger hat sofort nach eintreffen des BGB Einspruchschreiben die bestehende Einzugsermächtigung seinerseits gekündigt!
Er ist auch nicht bereit eine geänderte Einzugsermächtigung wieder aufzunehmen.
Als normaler Kunde, könnte ich jeden Monat die Abschläge anpassen lassen und
die Einzugermächtigung würde automatisch angepaßt!
das nenn ich Schikane!
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