Energiebezug > Vertragliches
Rheingas droht mit Gericht
REKLOV:
ACHTUNG RHEINGAS DROHT MIT GERICHT
Rheingas droht mir wegen meines Einspruches gegen diverse Preiserhöhungen aus der Vergangenheit mit einem Gerichtsverfahren.
Man wird seine Kalkulationen nicht offfenlegen und eine Preisanpassung
nach Index des stat. Bundesamtes wäre ja wohl korrekt.
Ich soll bis Ende August unterschreiben...Hat jemand da Erfahrung ?
ktown:
Letztlich müßen sie entscheiden ob sie den Weg weiter gehen wollen oder nicht.Keiner weiß wie sie bisher gegen Rheingas argumentiert haben. Für diese Fragen müßten sie einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens konsultieren. Jedoch hat, aus Gerichtsurteilen der Vergangenheit gesehen, der Versorger gegenüber dem Gericht schlechte Karten, wenn er im Vorfeld eine Offenlegung verweigert.
Cremer:
@REKLOV
mal erst hier ausreichend lesen bitte
War schon mehrfach hier Thema gewesen.
http://www.energiepreise-runter.de/
auch wenn gekündigt wird, darf die Versorgung nicht eingestellt werden.
Eine Drohung mit Klage ist Nötigung und kann zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.
Widerspricht dem Schikaneverbot § 226 und Treu und Glauben § 246.
So schnell werden die Versorger auch nicht klagen.
superhaase:
--- Zitat ---Original von Cremer
Eine Drohung mit Klage ist Nötigung und kann zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.
--- Ende Zitat ---
Und was ist dann eine Klage?
Eine Vergewaltigung?
Das ist doch Unsinn.
Der Versorger hat selbstverständlich das Recht, seine vermeintlichen Ansprüche in einer Zahlungsklage durchzusetzn - oder es zu versuchen.
Das kann er dem Kunden auch ankündigen (androhen).
Wer den Energiepreisforderungen widerspricht und die Zahlungen kürzt, darf vor einem Gerichtsverfahren keine Angst haben.
Das ist ja unter anderem das eigentliche Ziel des Verhaltens.
Ob der Versorger wirklich klagt, und ob er in einem solchen Fall wirklich die Kalkulationsoffenlegung verweigert und somit seine Chance auf Klageerfolg praktisch verspielt, ist fraglich.
Wie ktown schon sagte: Es hängt auch sehr viel vom bisherigen und weiteren Verhalten des Kunden, hier also REKLOV, ab.
Wenn man selbst zu unsicher ist und sich eine Beurteilung der Situation nicht zutraut, dann hilft nur der Gang zu einem Rechtsanwalt, der in Sachen Energierecht und Unbilligkeitseinwand sachkundig ist.
Ein solcher ist nicht überall leicht zu finden. Lieber schon mal Rechtzeitig mit dem Suchen anfangen... ;)
ciao,
sh
bjo:
--- Zitat ---Original von superhaase
--- Zitat ---Original von Cremer
Eine Drohung mit Klage ist Nötigung und kann zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.
--- Ende Zitat ---
Und was ist dann eine Klage?
ciao,
sh
--- Ende Zitat ---
kommt es da nicht auf den Wortlaut an?
wer wohlwissend das er die Versorgung nicht einstellen darf und trotzdem damit droht nötigt!
wer jeden Monat wenn man denn hingehen würde Abschlagsänderungen durchführt und diese bei der Einzugsermächtigung berücksichtigt. Dieses
bei Wiederspruchskunden aber nicht macht schikaniert!
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