Original von Cremer
Eine Drohung mit Klage ist Nötigung und kann zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.
Und was ist dann eine Klage?
Eine Vergewaltigung?
Das ist doch Unsinn.
Der Versorger hat selbstverständlich das Recht, seine vermeintlichen Ansprüche in einer Zahlungsklage durchzusetzn - oder es zu versuchen.
Das kann er dem Kunden auch ankündigen (androhen).
Wer den Energiepreisforderungen widerspricht und die Zahlungen kürzt, darf vor einem Gerichtsverfahren keine Angst haben.
Das ist ja unter anderem das eigentliche Ziel des Verhaltens.
Ob der Versorger wirklich klagt, und ob er in einem solchen Fall wirklich die Kalkulationsoffenlegung verweigert und somit seine Chance auf Klageerfolg praktisch verspielt, ist fraglich.
Wie ktown schon sagte: Es hängt auch sehr viel vom bisherigen und weiteren Verhalten des Kunden, hier also REKLOV, ab.
Wenn man selbst zu unsicher ist und sich eine Beurteilung der Situation nicht zutraut, dann hilft nur der Gang zu einem Rechtsanwalt, der in Sachen Energierecht und Unbilligkeitseinwand sachkundig ist.
Ein solcher ist nicht überall leicht zu finden. Lieber schon mal Rechtzeitig mit dem Suchen anfangen...
ciao,
sh