moin moin,
diese Preissteigerung muss man vor dem Hintergrund sehen:
1. VNG ist Anteilseigner an den Stadtwerken.
2. Urteil des Landgerichts Rostock vom 26. April 2007
Az: 4 O 316/06
Erdgasversorger darf sich bei Preiserhöhungen nicht auf die Entwicklung
des Preises für leichtes Heizöl und auf geänderte Marktverhältnisse berufen
3. Um die Kunden zu neuen Verträgen zu überreden, wurde der Sommerpreis um 0,1Cent gesenkt und pünktlich zur Heizperiode um 0,17Cent -- NETTO!! erhöht.
4. werde mal an den Vizepräsident des LG Rostock schreiben, mal sehen was der dazu sagt.
Mit Gruß vom
Pelikan