Ich habe die Beiträge in den Foren zum Urteil des BGH zu 315 BGB gelesen und werde nicht so ganz schlau daraus. Ich habe mehereren Gaspreiserhöhungen unter Verwendung der vom BdE zur Verfügung gestellten Vordrucke widersprochen und nun von meinen Stadtwerken (Coesfeld) folgendes Schreiben erhalten mit der Aufforderung meine Widersprüche zurückzunehmen und zu zahlen:
\"Sie hatten gegen verschiedene Gaspreiserhöhungen in der Vergangenheit Widerspruch eingelegt und sich dabei auf §315 BGB berufen. Der Bundesgerichtshof hat nun höchstrichterlich entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen Gaspreiserhöhungen einer Billigkeitskontrolle nach §315 BGB unterliegen. Erfolgen solche Preiserhöhungen wegen gestiegener Bezugskosten, nimmt das Gasversorgungsunternehmen sein berechtigtes Interesse wahr, Kostensteigerungen wärend der Vertragslaufzeit an die Kunden weiterzugeben.
Das Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmens belegt, dass von uns nur die gestiegenen Bezugskosten an unsere Kunden weitergegeben wurden.\"
Was soll ich jetzt konkret tun???
Zudem haben Die Stadtwerke meinen Tarif geändert ohne mich zu Fragen, aber da lass ich mir noch die Berechnung schicken...