Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Drohende Kündigung M-Strom wg.Gaspreisstreit
Cremer:
@chrisgruen,
Das BGH Urteil betraf nur einen bestimmten Kunden.
Als örtlicher Stromanbieter hat er Monopolstellung, auch wenn man ggf. wechseln könnte. Es wäre zu leicht zu sagen, es gibt mehrere Anbieter.
Was zu fragen wäre, ob Sie von anderen Stromanbietrn angenommen werden?
RR-E-ft:
@Cremer
Ihre Aussage ist nicht nachvollziehbar.
Für die Frage, ob eine einseitige Preisänderung der Billigkeitskontrolle unterliegt, kommt es auf eine Monopolstellung schon nicht an (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 und § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV).
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