Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Drohende Kündigung M-Strom wg.Gaspreisstreit
chrisgruen:
Hallo,
ich hab mal was ganz neues: Ich hab mich zum wiederholtem Mal wegen der immer wieder erhobenen Mahngebühr von 5.-EUR beschwert, diesmal über die Seite http://www.stadtwerke-beschwerden.de von Herrn Offmann.
Außerdem habe ich moniert, daß nach meiner Bitte, die Abschlagszahlungen zu kürzen (wegen des Gaspreisstreits) von Seiten der Stadtwerke (!) die Einzugsermächtigung gelöscht wurde (da eine niedrigere Einzugsermächtigung angeblich nicht möglich sei). Seither überweise ich meine (gekürzten) Abschlagszahlungen per Dauerauftrag.
Als Antwort bekam ich nun, daß sie erstamal auf Ihre Mahngebühren bestehen, da rechtens (mit Verweis auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Freiburg vom 23.8.07, welches sich wiederrum auf das BGH-Urteil vom 13.6.07 bezog) und vor allem der Hammer:
Sie wollen jetzt meinen M-Strom Vertag kündigen, da keine Einzugsermächtigung besteht und der M-Strom Vertrag an eine Einzugsermächtigung gebunden wäre, und den Strom zu den deutlich teureren allgemeinen Preisen abrechnen. Dabei hab ich die Einzugsermächtigung ja gar nicht gekündigt!!!
Kann mir jemand helfen, wie ich jetzt reagieren soll?
Christian
Cremer:
@chrisgruen
mal hier lesen
BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06
Das Urteil bezieht sich auf einen bestimmten Kunden, nicht auf Kunden der SWM und daher auch nicht gültig
superhaase:
--- Zitat ---Original von chrisgruen
Kann mir jemand helfen, wie ich jetzt reagieren soll?
--- Ende Zitat ---
Ich würde an Deiner Stelle ganz einfach den Stromanbieter wechseln.
M-Strom ist zwar schon recht günstig, so dass Du kaum was sparen wirst, aber Du hast dann die Geschichten getrennt und die SWM können Dir vom Strom her keinen Ärger mehr machen und die Zahlungen und Abrechnungen vermischen - das machen die nämlich nur zu gerne.
Beim Strom geht das ja Gott sei Dank schon - wenn auch ein richtiger Wettbewerb noch auf sich warten lässt.
Schau mal hier
ciao,
sh
chrisgruen:
Hi,
tja, Stromanbieter wechseln hab ich auch schon überlegt, das blöde ist nur, daß wir sehr viel Nachtstrom verwenden (65%) und bei den SWM der Nachttarif eben schon ab 21.00 beginnt und das ganze Wochenende gilt.
Einen Wechsel wollte ich deswegen möglichst vermeiden.
Christian
Cremer:
@chrisgruen,
ich schlage vor, Widerspruch nach § 315 einlegen, Abschläge kürzen und am turnusmäßigen Jahresendem, wenn die Rechnung kommt, die eigene aufmachen und nur diesen Differenzbetrag zahlen.
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