Hallo Leute, eine wichtige Frage an die Rechtsexperten unter Euch,
nachdem mein EVU nach einigem Hin und Her ja bereit war, die Mahnungen und Sperrungsandrohungen bezüglich meines Widerspruches zurückzuziehen, hatte ich den Herren dort unter Berücksichtigung des alten Preises plus 2 % einen Vorschlag für die zu leistende Abschlagszahlung gemacht.
Diese wurde ja dann auch überraschend akzeptiert. Ich hatte in diesem Zusammenhang jedoch dem EVU erlaubt, die automatischen Abbuchungen wieder aufzunehmen.
Nun kommen mir doch rechtliche und praktische Bedenken, vor allem bezüglich des weiteren Verfahrens am Jahresende !
Begebe ich mich, rechtlich gesehen, in eine bedenkliche Situation, wenn ich dem EVU wieder eine Einzugsgenehmigung erteile und nicht selbst überweise ?
Sollte ich deshalb das Überweisungsverfahren lieber wieder ändern ?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland
Bernd Ahlers