@Zeus
Zunächst mal bleibt festzuhalten, dass solche Quersubventionen jedenfalls nicht aus überhöhten Netzentgelten, also Gewinnen aus dem natürlichen Monopolbereich Netz stammen dürfen. Denn dies kann man den dritten Energielieferanten schon nicht abverlangen.
Dann ließen sich diese Quersubventionen nur aus der reinen Vertriebsmarge eines Stadtwerkes bestreiten.
Ein solcher Kompromiss erscheint allein deshalb nicht tragfähig, weil sich jeder durch einen einfachen Lieferantenwechsel der Quersubventionierung und damit der Anwendung des von ihm nicht mitgetragenen Kompromisses entziehen kann. Entziehen sich aber alle, die diesen Kompromiss nicht mittragen wollen, so müssen die Verbleibenden einen umso mehr deshalb infolge überhöhter Vertriebsmarge erhöhten Energiepreis zahlen.
Schlussendlich steigt der Druck durch den Wettbewerb auf einen solchen besonderen Preis immer weiter, so dass immer weniger bereit sind, einen solchen Kompromiss noch mitzutragen....
Schließlich hat auch jeder Kompromiss seine Grenzen und der Bürger müsste schon zuvor transparent erfahren, welcher Anteil in konktreter Höhe der ihm abverlangten Energiepreise dem Nahverkehr zu dienen bestimmt sein soll. Dabei könnte es sich aus meiner Sicht auch nur um Sonderabkommen- Preise handeln, für die sich der Kunde bewusst entscheidet, weil ihm der Zusatz- Nutzen offen gelegt wird (ähnlich der energreen- Initiative der Stadtwerke).
Es lässt sich schon bezweifeln, ob die Bürger überhaupt gefragt wurden.
Eine Quersubventionierung aus entsprechend erhöhten Grundversorgerpreisen verstößt jedenfalls gegen § 2 Abs. 1, 36 EnWG.
Schlussendlich kann eine Stadt darüber entscheiden, wofür sie die gegenüber dem flachen Land erhöhten Konzessionsabgaben verwendet...
Übrigends:
Der ältere Bürger auf dem flachen Land ist in der Regel noch stärker auf den ÖPNV angewiesen, weil er schon in seiner Reichweite oft gar keine Geschäfte mehr vorfindet. In der Regel werden diese Menschen durch Regionalversorger beliefert, die auch hohe Preise haben, aber diese nicht auf den öffentlichen Nahverkahr verwenden...