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Autor Thema: Führt VZ- Kampagne zu Strompreissenkung?  (Gelesen 5787 mal)

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Offline RR-E-ft

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Führt VZ- Kampagne zu Strompreissenkung?
« am: 13. August 2007, 18:05:18 »
Führt VZ- Kampagne zu Strompreissenkung?

Die Bürger wollen sicher nicht mit den Strompreisen den Nahverkehr bezahlen. Für Kunden, die das wirklich wünschen, ließe sich ein Extrapreis anbieten (etwa \"Potsdam mobil\"), also extra besonders abgefahrene Strompreise.

Offline Zeus

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Führt VZ- Kampagne zu Strompreissenkung?
« Antwort #1 am: 13. August 2007, 18:59:23 »
@RR-E-ft

Die Quersubvention der Verkehrsbetriebe -und ich spreche nur von dieser- ist ein \"heisses Eisen\". Viele ältere Bürger/innen mit niedrigen Einkommen, ob aus Arbeit oder Renten sind  auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Ein anderer Gesichtspunkt ist, dass bei hohen Verkehrstarife diejenige die nicht unbedingt auf den öffentlich Nahverkehr angewiesen sind, dann wiederum dazu neigen vermehrt den individual Verkehr zu nutzen. Hier haben wir dann ein Umweltproblem. Möglicherweise stellt sich je nach Stadt diese Frage mit unterschiedicher Brisanz. Ich weis nur, dass diese Frage vor Jahren bei uns sehr intensiv diskutiert wurde, und sich eine sehr starke Bevölkerungsmeinung herausbildete die eine solche Quersubvention befürwortete. Ich möchte nicht zu sehr ins Detail gehen. Auch sind mir aus der damaligen Diskussion die Gegenargumente geläufig. Aber wichtig ist es doch, dass in einer funktionierenden Gesellschaft Kompromisse gefunden werden, die von der grossen Mehrheit der Bürger und Bürgerinnen mitgetragen werden.

Offline RR-E-ft

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Führt VZ- Kampagne zu Strompreissenkung?
« Antwort #2 am: 13. August 2007, 21:01:06 »
@Zeus

Zunächst mal bleibt festzuhalten, dass solche Quersubventionen jedenfalls nicht aus überhöhten Netzentgelten, also Gewinnen aus dem natürlichen Monopolbereich Netz stammen dürfen. Denn dies kann man den dritten Energielieferanten schon nicht abverlangen.

Dann ließen sich diese Quersubventionen nur aus der reinen Vertriebsmarge eines Stadtwerkes bestreiten.  

Ein solcher Kompromiss erscheint allein deshalb nicht tragfähig, weil sich jeder durch einen einfachen Lieferantenwechsel der Quersubventionierung und damit der Anwendung des von ihm nicht mitgetragenen Kompromisses entziehen kann. Entziehen sich aber alle, die diesen Kompromiss nicht mittragen wollen, so müssen die Verbleibenden einen umso mehr deshalb infolge überhöhter Vertriebsmarge erhöhten Energiepreis zahlen.

Schlussendlich steigt der Druck durch den Wettbewerb auf einen solchen besonderen Preis immer weiter, so dass immer weniger bereit sind, einen solchen Kompromiss noch mitzutragen....

Schließlich hat auch jeder Kompromiss seine Grenzen und der Bürger müsste schon zuvor transparent erfahren, welcher Anteil in konktreter Höhe der ihm abverlangten Energiepreise dem Nahverkehr zu dienen bestimmt sein soll. Dabei könnte es sich aus meiner Sicht auch nur um Sonderabkommen- Preise handeln, für die sich der Kunde bewusst entscheidet, weil ihm der Zusatz- Nutzen offen gelegt wird (ähnlich der energreen- Initiative der Stadtwerke).

Es lässt sich schon bezweifeln, ob die Bürger überhaupt gefragt wurden.

Eine Quersubventionierung aus entsprechend erhöhten Grundversorgerpreisen verstößt jedenfalls gegen § 2 Abs. 1, 36 EnWG.

Schlussendlich kann eine Stadt darüber entscheiden, wofür sie die gegenüber dem flachen Land erhöhten Konzessionsabgaben verwendet...


Übrigends:

Der ältere Bürger auf dem flachen Land ist in der Regel noch stärker auf den ÖPNV angewiesen, weil er schon in seiner Reichweite oft gar keine Geschäfte mehr vorfindet. In der Regel werden diese Menschen durch Regionalversorger beliefert, die auch hohe Preise haben, aber diese nicht auf den öffentlichen Nahverkahr verwenden...

Offline Zeus

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Führt VZ- Kampagne zu Strompreissenkung?
« Antwort #3 am: 14. August 2007, 19:11:53 »
@ RR-E-ft

Natürlich haben Sie recht mit der Aussage, dass Quersubventionen schon aus dem genannten Grund nicht aus überhöhten Netzentgelte stammen dürfen.
Natürlich wurde nicht in einem Volksbegehren darüber abgestimmt ob alle damit einverstanden sind, aber alle wissen, dass diese Quersubvention zugunsten der Verkehrsbetriebe stattfindet. Und trotzdem haben in den letzten Jahren kaum 2% der 70000 Kunden den Technischen Werken den Rücken gekehrt um sich einem Internetanbieter zuzuwenden. Mag an der pfälzischen Anhänglichkeit liegen, vielleicht auch an einer gewissen Trägheit. Möglicherweise auch an der Tatsache, dass das Angebot von \"E wie einfach\" bei einem Verbrauch von 3500 kWh nur um 0,03 Cent/anno billiger ist als der Sonderpreis \"Familia\" der TW. Und dies trotz Quersubvention. Mag auch damit zusammenhängen, dass die gleichen Kunden wissen, dass das Unternehmen zu den billigsten Wasserversorger der Bundesrepublik gehört. Dies sind alles psychologische Momente die Wechselentscheidungen beeinflussen.
Auch die jetzt angelaufene Kampagne den Stromlieferanten zu wechseln geht somit ins Leere. Nicht nur weil, wie ich es aus zuverlässiger Quelle weis, in diesem Jahr hier die Strompreise nicht erhöht werden, sondern auch weil die TW es sehr leicht haben mit der Warnung von Herrn Dr. Peters vor Billiganbietern und dem Satz, dass eine\" sorfältige Analyse ergeben habe, dass ein kostendeckender Strompreis ohne Gewinn-und Betriebskosten bei 17,80 Ct/kWh lägen\", eventuell wechselwillige Kunden zu überzeugen es nicht zu tun. Warum sollten sie es auch? Der Sonderpreis liegt bei nur 17,34 Ct/ kWh mit Gewinn-und Vertriebskosten sowie Quersubvention der Verkehrsbetriebe.

Offline RR-E-ft

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Führt VZ- Kampagne zu Strompreissenkung?
« Antwort #4 am: 14. August 2007, 19:23:51 »
@Zeus

Ist es nicht riskant, für den Nahverkehr auf diese Quersubventionen zu setzen?

Immerhin könnte jederzeit ein Wettbewerber ein so überzeugendes Angebot vorlegen, so dass dem Stadtwerk diese Quersubvention nicht mehr möglich ist, entweder weil die Kunden wechseln oder weil man selbst auf den geringeren Preis reagieren und absenken muss, um eine Massenwanderung zu verhindern. Sind die Kunden erst mal weg, ist es weit schwerer, sie zurück zu holen.

Der Nahverkehr ist also von Anfang an unseriös kalkuliert, weil nicht selbst kostendeckend.  Es ist fraglich, ob das Kommunalrecht eine solche Situation auf Dauer erlauben kann.

Schließlich werden durch die subventionierten Nahverkehrspreise zugleich private Wettbewerber im Bereich des Nahverkehrs unfair durch die öffentliche Hand im Wettbewerb benachteiligt.

Das kann nicht richtig sein, weil es zugleich in mehreren Bereichen zu wettbewerbswidrigen und wohl auch gegen das Vergaberecht verstoßende Verwerfungen führt.

Bei der Ausschreibung des Nahverkehrs ist der Städtische Verkehrsbetrieb  gegenüber privaten Wettbewerbern \"gedopt\". Und Doping ist doch unfair.

 

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