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Autor Thema: Begründung Widerspruch für gerichtlichen Mahnbescheid  (Gelesen 8301 mal)

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Offline Alligator

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Begründung Widerspruch für gerichtlichen Mahnbescheid
« am: 10. August 2007, 19:24:14 »
Ich lege nach einem gerichtlichen Mahnbescheid meines Gasversorgers Widerspruch ein. Wie kann ich diesen - sachlich richtig - nach aktuellem Stand begründen?
Ich weiß, dass ich keine Begründung brauche, würde es aber dennoch gern tun.

Weitere Infos:
Ich habe den Erhöhungen der Gaspreise seit Januar 2005 widersprochen bzw. als unbillig gerügt. In einem aktuellen Schreiben an meinen Gasversorger habe ich sowohl die Erhöhungen als auch den Gesamtpreis gerügt. (Musterschreiben von Herrn Fricke).

Nach Information meines Gasversorgers bin ich ein Tarifkunde, auf Grund des niedrigen Verbrauchs. Würde der Verbrauch über eine bestimmte Höhe steigen, würde ich automatisch zum Sondervertragskunden (Bestpreisermittlung)

Meine angedachte Formulierung als Begründung des Widerspruchs ist:

\"Es besteht seitens des Gasversorgers mir gegenüber kein Recht zur einseitigen Neufestlegung der Preise nach Vertragsabschluß.\"

Ist das so korrekt und vollständig oder sollte man auch die Unbilligkeit der Preise und oder Preiserhöhungen ansprechen?

Offline RR-E-ft

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Begründung Widerspruch für gerichtlichen Mahnbescheid
« Antwort #1 am: 10. August 2007, 19:36:41 »
@Alligator

Man kann sich eine Begründung sparen, weil der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid nicht die Verteidigungsanzeige und die Klageerwiderung im weiteren Verfahren ersetzt. Es ist also vollkommen vertane Zeit.

Also Kreuzchen auf den Widerspruch, Unterschrift und dann ab die Post mit dem Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid. Das war´s dann zumeist auch.

Offline Alligator

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Begründung Widerspruch für gerichtlichen Mahnbescheid
« Antwort #2 am: 10. August 2007, 19:46:00 »
Danke für die Info, jetzt kann ich vorerst wieder schlafen. (bis zur Klageerhebung)



Freundliche Grüße aus GRZ

Alligator

 

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