@Netznutzer
Original von Netznutzer
Hallo Herr Fricke,
sämtliche Erdgaslieferanten kaufen spätestens seit dem 01.08.2006 das Erdgas dass sie verkaufen, Erdgassteuerfrei ein. Somit eine Phantomdiskussion, die Sie hier losbrechen. Wenn ein Vorlieferant einen Rabatt gibt, dann kann er ihn doch wohl nennen, wie er will, oder bedarf das Ihrer Zustimmung?
Gruß
NN
Selbstredend kann der Vorlieferant den Rabatt nennen, wie er will, meinetwegen \"Für Inge\" oder \"Hans und Franz\".
Im Zusammenhang mit der Einführung/Erhöhung der Mineralölsteuer hatten Bundeskartellamt und Monopolkommission das Thema Ölpreisbindung erneut aufgegriffen und auf den
Leverage- Effekt verwiesen und deshalb einen Ausgleich bei den Vorlieferantenpreisen als notwendig angesehen. Den gab es dann auch von den Vorlieferanten.
Die Rabatte gab es also keinesfalls ohne Grund.
Anders gewendet:
Die gesunkenen Bezugskosten durch die nachträgliche Einräumung der Rabatte wurden den Endkunden nicht mitgeteilt und die gesunkenen Bezugskosten infolge der Rabatte wurden nicht an die Endkunden weitergegeben, hierdurch die Margen (zwischenzeitlich) erhöht.
Unbillig ist es eben auch, bei gesunkenen Bezugksoten die Endverbraucherpreise nicht dementsprechend abzusenken.
Nachträglich gewährte Rabatte können also heißen, wie sie wollen (\"Wolle\", \"Jörg\", \"Knut\", \"Traudel\" etc. pp.), sie müssten nur redlicherweise auch beim Endverbraucher ankommen, unabhängig davon, wie der Lieferant heißt.
Echte Gauner geben immer nur Bezugskostensteigerungen voll an die Kunden weiter.
