Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Nachlässe auf die Erdgassteuer
RR-E-ft:
Großkunden wie Stadtwerke und Regionalversorger erhalten vom Vorlieferanten regelmäßig Nachlässe auf die Erdgassteuer.
Den Kunden wird allzuoft von diesen Nachlässen nichts mitgeteilt. Diesem sagt man, im Arbeitspreis seien immer 0,550 Cent Erdgassteuer enthalten.
Siehste etwa hier
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Den Kunden wird allzuoft von diesen Nachlässen nichts mitgeteilt. Diesem sagt man, im Arbeitspreis seien immer 0,550 Cent Erdgassteuer enthalten.
--- Ende Zitat ---
Und wie soll es einem GVU dann gelingen, mit einem Gutachten über gestiegene Bezugskosten und Hinweis auf das jüngste BGH-Urteil eine Preiserhöhung durchzudrücken?
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole - aber es ist einfach zu wichtig:
Diese aktuelle Tour der Versorger müsste sich meines Erachtens vermasseln lassen, indem der beklagte Kunde umfangreich mögliche Einsparungen in anderen Preisbestandteilen behauptet und nicht veränderte bzw. gestiegene Kosten bestreitet und so im Ergebnis eine vollständige Darlegung der Zusammensetzung des gesamten neuen Preises verlangt.
Gruss,
ESG-Rebell.
Cremer:
@Fricke,
aber hallo !!!
unversteuert bzgl. Erdgassteuer kann doch nur in bestimmten Fällen zu tragen kommen bei einer bestimmten gesetzlichen Verwendung, z.B. Verwendung in Blockheizkraftwerke, wenn ich mich nicht irre. :evil:
Dazu zählen m.E. nicht pauschal Gasgaskunden.
RR-E-ft:
@Cremer
Hali, hallo, hallo Herr Cremer!
Fakt ist, dass viele Gasversorger von ihren Vorlieferanten Nachlässe auf die Erdgassteuer erhalten und deshalb durch diese Steuer insoweit nicht tatsächlich vollständig mit den Kosten belastet sind, die allzuoft behauptet werden.
Cremer:
@Fricke,
o.k.
Sie meinen aber in diesem Zuge nicht den Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuer) bgl. der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung
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