Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Nachlässe auf die Erdgassteuer
taxman:
Herr Cremer,
zum einen gibt es Äpfel und dann noch Birnen! Dies insbesondere im dt. Steuerrecht!
All,
sicherlich kann der Versorger keinen Steuernachlass gewähren. Er würde seine eigene Marge dadurch mindern. Das weiterzuleitende Steueraufkommen ändert sich sicherlich nicht! Wie dies dann dem Kunden gegenüber verkauft wird ist ein anderes Thema.
Ich errinere dabei gerne an die Media-Markt-Werbung vom Jahresanfang, wo behauptet wurde dem Kunden die erhöhte Umsatzsteuersteuer von 19% zu schenken. Eben aus den verminderten Erlösen musste Media-Markt dann die Umsatzsteuer, natürlich zu 19%, abführen.
Schönen Tag noch
taxman
RR-E-ft:
@taxman
Worauf ich im eigentlichen hinweisen wollte ist, dass die Versorger in 2003 die Gaspreise erhöht hatten, mit der Begründung, dass die Steuererhöhung zu Mehrkosten führe, welche auf die Endkunden 1 : 1 weitergewälzt werden müssten.
Tatsächlich wurde die Kostensteigerung durch die Steuererhöhung teilweise dadurch kompensiert, dass die Vorlieferanten nicht unerhebliche Nachlässe zum Ausgleich der Steuererhöhung auf die Vorlieferantenpreise gewährten.
Diese Preiserhöhungen führten also auch (schon) zur Margenerhöhung und zwar dadurch, dass man den Endkunden nur den einen Teil der Geschichte erzählte.
@Cremer
Ihre Gedankengänge sind mir teilweise nicht nachvollziehbar.
Wenn über Nachlässe auf die Erdgassteuer die Rede ist, ist damit nicht die Mehrwertsteuer gemeint.
Netznutzer:
Hallo Herr Fricke,
sämtliche Erdgaslieferanten kaufen spätestens seit dem 01.08.2006 das Erdgas dass sie verkaufen, Erdgassteuerfrei ein. Somit eine Phantomdiskussion, die Sie hier losbrechen. Wenn ein Vorlieferant einen Rabatt gibt, dann kann er ihn doch wohl nennen, wie er will, oder bedarf das Ihrer Zustimmung?
Gruß
NN
RR-E-ft:
@Netznutzer
--- Zitat ---Original von Netznutzer
Hallo Herr Fricke,
sämtliche Erdgaslieferanten kaufen spätestens seit dem 01.08.2006 das Erdgas dass sie verkaufen, Erdgassteuerfrei ein. Somit eine Phantomdiskussion, die Sie hier losbrechen. Wenn ein Vorlieferant einen Rabatt gibt, dann kann er ihn doch wohl nennen, wie er will, oder bedarf das Ihrer Zustimmung?
Gruß
NN
--- Ende Zitat ---
Selbstredend kann der Vorlieferant den Rabatt nennen, wie er will, meinetwegen \"Für Inge\" oder \"Hans und Franz\".
Im Zusammenhang mit der Einführung/Erhöhung der Mineralölsteuer hatten Bundeskartellamt und Monopolkommission das Thema Ölpreisbindung erneut aufgegriffen und auf den Leverage- Effekt verwiesen und deshalb einen Ausgleich bei den Vorlieferantenpreisen als notwendig angesehen. Den gab es dann auch von den Vorlieferanten.
Die Rabatte gab es also keinesfalls ohne Grund.
Anders gewendet:
Die gesunkenen Bezugskosten durch die nachträgliche Einräumung der Rabatte wurden den Endkunden nicht mitgeteilt und die gesunkenen Bezugskosten infolge der Rabatte wurden nicht an die Endkunden weitergegeben, hierdurch die Margen (zwischenzeitlich) erhöht.
Unbillig ist es eben auch, bei gesunkenen Bezugksoten die Endverbraucherpreise nicht dementsprechend abzusenken.
Nachträglich gewährte Rabatte können also heißen, wie sie wollen (\"Wolle\", \"Jörg\", \"Knut\", \"Traudel\" etc. pp.), sie müssten nur redlicherweise auch beim Endverbraucher ankommen, unabhängig davon, wie der Lieferant heißt.
Echte Gauner geben immer nur Bezugskostensteigerungen voll an die Kunden weiter. ;)
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