Energiepreis-Protest > Süwag

Zu hohe Strompreiskürzung???

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Cremer:
@Zeus,

die willkürliche Feststetzung, \"ich zahle jetzt 5 ct/kWh weniger\", ist nicht richtig.


--- Zitat --- habe ich im Januar 2007 der Süwag mitgeteilt, dass ich zukünftig 5 Ct. weniger pro KWh zahlen werde.
--- Ende Zitat ---

Da wird und kann der Versorger erfolgreich klagen können.


Ich sagte bereits, man muss sich auf einen Ausgangspreis = Tarifpreis festlegen, den man bereit ist noch zu akzeptieren.

Dieser war zu einem Zeitpunkt XY gültig gewesen.

Den wird man in dem Widerspruch ebenso für überhöht widersprechen als auch die folgenden Preiserhöhungen.

superhaase:

--- Zitat ---Original von wasserbienchen
Ist die Auslegung des Urteils durch die Süwag korrekt?
--- Ende Zitat ---
Nein, die Auslegung ist nicht korrekt.
Alle Versorger legen das Urteil zu ihren Gunsten aus und interpretieren ihre Auffasung hinein. Ferner versuchen sie, mit diesen Teils haarsträubenden Auslegungen die Protestkunden einzuschüchtern.
Näheres hierzu findest Du dort.

Es ist wichtig, dass Du für den Widerspruch den Musterbrief verwendest.
(Wann wird eigentlich mal der andere Musterbrief für die Jahresabrechnung angepasst und das Wort \"Preiserhöhung\" durch \"Preisfestsetzung\" ersetzt?)

Unter der Vorraussetzung, dass Du Tarifkunde bist und kein Sondervertragskunde (z.B. bei el. Speicherheizungen, bitte genau abklären), gilt nun:

Wenn man somit die Billigkeit des einseitig festgelegten Gesamtpreises gerügt hat, ist der Gesamtpreis nicht fällig. Das heißt, man müsste erst mal gar nichts bezahlen. Die meisten Leute zahlen trotzdem \"freiwillig ohne Anerkennung einer Rechtspflicht\" eine beliebigen Betrag - meist einen bestimmten Tarif aus der Vergangenheit.

Also nicht einschüchtern lassen.
Gegebenenfalls Deinen Widerspruch mit einem \"besseren\", klargestellten Musterbrief wiederholen.
Die Zahlungen weiter kürzen.
Jeder Preisänderung erneut widersprechen.
Der Jahresrechnung widersprechen und Gegenrechnung aufmachen und nur diese bezahlen. Dabei bitte den Musterbrief des BdEV anpassen und nicht das böse Wort \"Preiserhöhung\" verwenden. ;)
Abwarten, bis der Versorger klagt oder die Preise irgendwann freiwillig auf ein offensichtlich billiges Niveau senkt. Das wird allerdings so schnell nicht geschehen.

Vor einer Klage solltest Du keine Angst haben, denn das ist unter anderem eigentlich das Ziel Deines Widerspruchs.
Natürlich kann es passieren, dass Du in einem Prozess zur Zahlung des ganzen Preises verurteilt wirst, insbesondere dann, wenn Du und Dein Rechtsanwalt ungeschickt vorgehen, wie der Kläger bei dem zitierten Urteil des BGH. Aber davon muss man nicht ausgehen.
Also das eingesparte Geld nicht verjubeln, sondern besser zinsbringend anlegen.....

ciao,
sh

Zeus:
@superhase

Was ist ein \"offensichtlich billiges Niveau\" des Strompreises? Die Äusserungen von Herrn Dr. Peters haben die Arbeit der Initiativen in den letzten Tage nicht erleichtert. Insbesondere der Satz: \"Sorgfältige Analysen haben ergeben,dass ein kostendendeckender Strompreis ohne Gewinn- und Vertriebskosten derzeit bei etwa 17,8 Ct/kwk liege\", wäre besser unterblieben.
Nachdem heute \"Die Rheinpfalz\" sehr ausführlich auf den Aufruf der Verbraucherzentralen den Stromversorger zu einem billigeren zu wechseln eingeht, rufen offensichtlich viele Kunden bei ihren Stadtwerken an. Dort wurden sie u.a. auch auf die Stellungnahme von \" Herrn Dr.Peters vom Bund der Energieverbraucher\" verwiesen\". Insofern waren diese Äusserungen gelinde gesagt \"sehr unglücklich\"!!!
Nicht nötig mich jetzt auf das Thema \"Hände weg vom Billigstrom\" hinzuweisen, ich kenne die dort ausgetauschten Meinungen auswendig.

superhaase:
@Zeus:

Ja, die Außerungen in dem Interview \"Hände weg von Billigstrom\" sind ein rechter Schmarrn. Aber wie Du verweise ich hier auf den anderen Thread. Dort wird durchaus sachlich dazu argumentiert.

Das \"offensichtlich billige Niveau\" eines Strompreises mus jeder für sich selbst festlegen.
Ich denke da an folgendes Szenario:
Es werden einige Verbraucher von den Versorgern auf Zahlung verklagt. Die Versorger ringen sich dazu durch, ihre Kalkulation offenzulegen, weil sie sonst mit ihrer Klage abgewiesen würden und ihre Ansprüche ganz aufgeben müssten. Daraufhin wird für einige Fälle ein billiger (niedrigerer) Preis vom Gericht festgestellt. Daraufhin senkt der Versorger seine aktuellen Tarife entsprechend, da er ja sonst mit einer Klageflut bzw. Zahlungsverweigerungsflut rechnen muss.
Alle anderen Versorger ziehen mit den Preisen gezwungenermaßen nach.
Dann kann auch ich, der bis dahin nicht verklagt wurde, annehmen, dass nun mein Tarif in etwa der Billigkeit entspricht und ich kann dann den neuen (niedrigeren) Tarif zahlen.

Durch die \"Energiepreisrebellen\" sollte es eigentlich früher oder später zu diesem Szenario kommen. Es muss dann nicht jeder einzelne Kunde verklagt werden.

Ein anderes Szenarion wäre, dass die Energiekonzerne so weitermachen wie bisher: Mauern, vernebeln, nichts offenlegen, und weiter überhöhte Tarife verlangen, und keine Zahlungsklagen anstrengen, weil ja eh nur ein paar Hanseln die Zahlungen kürzen. Lieber stecken sie das viele Geld ein, das ihnen von der großen Mehrheit der Kunden bereitwillig gezahlt wird.
Für die Zahlungskürzer ist auch das ein erträglicher Zustand, da sie ja weiterhin niedrigere Preise zahlen können. Man sollte dann nur weit genug kürzen, damit man auch was davon hat ;)

ciao,
sh

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