Energiepreis-Protest > Süwag
Zu hohe Strompreiskürzung???
wasserbienchen:
Aufgrund Ihres Artikels zur angemessenen Höhe des Strompreises habe ich im Januar 2007 der Süwag mitgeteilt, dass ich zukünftig 5 Ct. weniger pro KWh zahlen werde. Ich habe seinerzeit darum gebeten, mir die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preisforderung für 2006 und 2007 nachzuweisen.
Die Süwag teilt mir jetzt mit, dass entsprechend dem Urteil des BGH vom 13.06.07 der bis zum 31.12.06 gültige Strompreis als vereinbart gelte. Mit diesem Urteil sei klargestellt, dass die Einlegung eines Widerspruchs mit Rückwirkung nicht möglich sei. Somit könne sich mein Einspruch allein auf die Preiserhöhung im aktuellen Verbrauchsjahr (ab 01.01.07) beziehen. Der BGH habe weiter klargestellt, dass der Kunde daher nur ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des Betrages habe, der sich aus der Preiserhöhung berechne.
Ich werde daher aufgefordert, die rückständigen Beträge (ausgenommen der letzten Preiserhöhung) nachzuzahlen.
Ist die Auslegung des Urteils durch die Süwag korrekt?
bjo:
hallo,
ich als Laie das Urteil verstehe das Urteil wie folgt!
Eine vollständig gezahlte Jahresabrechnung ohne irgendwelche Einwände
bedeutet man hat den Preis akzeptiert!
Cremer:
@wasserbienchen,
das BGH Urteil bezieht sich auf einen konkreten Kunden und gilt daher nicht allgemein.
Bitte mal hier in den Threads blättern oder die Suchfunktion nutzen
oder hier
http://www.energiepreise-runter.de/
Sie dürfen dem Versorger keienn Preis nennen, sondern der Widerspruch gilt ab einem bestimmten Datum.
Und zu diesem Datum gab es einen Preis des Versorgers, den Sie nun akzeptieren.
Sie können rückwirkend Widersrpuch einlegen.
Zeus:
@ Cremer
Da Wasserbienchen im Januar 2007 der Süwag mitgeteilt hat, dass es künftig künftig 5 Ct/kWh weniger zahlen werde und offensichtlich die Jahresabrechnung 2006 voll beglichen hat, hat es auch die zum 1.Januar 2007 geltenden Preise anerkannt. Somit wäre doch wohl der anerkannte Preis bis zur Erhöhung des Strompreises in diesem Jahr fällig?
Zeus:
@ Cremer
Habe soeben festgestellt, dass die Süwag die Strompreise ausgerechnet zum 1. Januar 2007 erhöht hat. Möglicherweise geht es in diesem Fall um den Differenzbetrag zwischen dem bis zum 31.12 2006 geltenden Preis, dem dann ab 01.01.2007 geforderten Preis und dem Betrag von 5Ct/kWh den Wasserbienchen ab diesem Zeitpunkt zurückgehalten hat. Etwas kompliziert, aber ich hoffe trotzdem verständlich.
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