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Hände weg von Billigstrom ?!

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RR-E-ft:
Hände weg von Billigstrom

Also es ist so, dass ein Vertrag mit einem Stromanbieter, der nicht Grundversorger ist, nur zustande kommt, wenn sich der Kunde mit diesem Lieferanten über den zu zahlenden Strompreis einigt. In dere Regel besteht dabei ein schriftlicher Vertrag. Es wird sich wohl schon kein Lieferant bereit finden, ohne schriftlichen Vertrag zu liefern.

Tarife gibt es nur in der Grundversorgung !

Alles andere sind bei Vertragsabschluss vereinbarte Vertragspreise.

Es ist also gem. § 154 Abs. 1 BGB nicht möglich, dass ein Vertrag zustande kommt, ohne dass der Stromkunde den Anfangspreis bei Vertragsabschluss kennt und sich mit dem Lieferanten auf diesen konkret einigt. Darüber hinausgehende Unklarheiten in den AGB des Vertrages sind regelmäßig gem. § 307 BGB unwirksam.

Auf unlautere Angebote zu reagieren, ist schon Aufgabe der Wettbewerber, denen dafür nach dem UWG die Mittel an die Hand gegeben sind, insbesondere Unterlassungsansprüche zustehen.

Nicht gefolgt werden kann der Aussage, wo der angemessene Strompreis liegen soll.  Einen solchen kann man sowieso allenfalls für einen konkreten Abnahmefall abschätzen.

Wenn ein Stromlieferant über eine Eigenerzeugung verfügt und im Übrigen die Netznutzung an den Netzbetreiber, Stromsteuer, EEG- und KWK- Umlage zu zahlen hat, kann in Abhängigkeit von den Stromerzeugungskosten der Strom deutlich günstiger sein.

Das ZDF berichtete zB. darüber, dass Vattenfall im Braunkohlekraftwerk Jänschwalde den Strom zu ca. 1,5 Cent/ kWh herstellt. Strom aus abgeschriebenen Atomkraftwerken des Konzerns- wenn sie denn produzieren - ist nicht wesentlich teurer.

Vattenfall könnte also durchaus als Lieferant mit einem bundesweit sehr günstigen Strompreisangebot aufwarten, das deutlich unter dem genannten Strompreis (dieser angeblich auch noch ohne Vertriebsmarge und ohne Gewinn!) liegt. Nicht anders verhält es sich mit den anderen Konzernen.


Die Aussage:


--- Zitat ---dass ein kostendeckender Strompreis ohne Gewinn und Vertriebskosten derzeit bei etwa 17,8 Cent je Kilowattstunde läge
--- Ende Zitat ---

wohl entlehnt einem BNE- Gutachten zum Wegfall der Strompreisregulierung nach BTOElt, lässt sich deshalb nicht halten !

Das gilt allenfalls für diejenigen Stromhändler, die weder über ein eigenes Netz, noch über eigene Stromerzeugungskapazitäten verfügen und deshalb Strom zu überteuerten Großhandelspreisen an der EEX beziehen müssen. Für Stromerzeuger geht diese Rechnung niemals auf.

Solchen Billigstrom dann zu verteufeln, ist nicht zielführend. Und woher nun ein Billiganbieter seinen Strom bezieht, weiß man schon nicht. Er könnte ihn von einem Stromerzeuger aus dem Ausland eben sehr günstig direkt beziehen.

Dafür, ob der Billiganbieter an Markt auf Dauer Bestand hat, ist er selbst verantwortlich. Eben dies ist Wettbewerb.

Niemand hat mehr Anspruch auf Bestandsschutz. Man sollte einen solchen auch gar nicht versuchen, künstlich herbeizuführen.

Wenn ein Anbieter sich wieder aus dem Markt verabschiedet, mag dies dessen Kunden enttäuschen, ist indes angesichts §§ 36, 38 EnWG kein Beinbruch.

Wer sich auf Vorkasse und Paketpreise einlässt, sollte eigentlich selbst wissen, worauf er sich dabei einlässt. Verbraucherschützer können die Nachteile solcher Angebote aufzeigen und vor Risiken warnen. Es besteht indes keinerlei Grund, solche per se zu untersagen.

Die Bundesnetzagentur ist für die den Netzen vor- und nachgelagerten Energiemärkte nicht zuständig.

Wenn man schließlich einen \"kostendeckenden\" Strompreis von mindestens 17,8 Cent/ kWh zzgl. Vertriebsanteil und Gewinn fordert (ohne Gewinn schließlich kein auf Dauer gesicherter wirtschaftlicher Bestand), so ist dies nichts anderes, als wenn Verbraucherschützer plötzlich Mindeststrompreise fordern. 8o 8o 8o

Selbst die Strompreisaufsicht nach BTOElt kannte indes nie Mindestpreise, sondern immer nur gem. § 12 BTOElt höchstzulässige Strompreise.

Deshalb ist dieser gesamte Ansatz falsch, als er unter Zugrundelegung des überteuerten Preisniveaus bei den Großhandelspreisen an der EEX einen Mindeststrompreis und somit im Ergebnis eine Zementierung des insgesamt überteuerten Strompreisniveaus fordert.

Es ist doch auch schwer erklärlich, warum sich ein Stromkunde, etwa  durch EdF auf deutscher Seite kurz hinter der Grenze zu Frankreich zu einem Strompreis von mindestens 17,8 Cent/ kWh + X beliefern lassen sollte, wo der Strompreis in Frankreich deutlich niedriger liegt !!!

Und was will man dem Stromkunden in Frankfurt/ Oder sagen, der seinen Strom auf dem EU- Binnenmarkt günstig von einem polnischen oder litauischen  Stromlieferanten beziehen möchte oder aber dem Verbraucher in Sachsen oder Bayern, der günstig Strom aus Tschechien oder der Slowakei beziehen mag.....

Eine solche Forderung ist völlig absurd.

Auch ist der Verdacht absurd, durch nicht kostendeckende Preise solle besonders hoher Profit erwirtschaftet werden. Das ist schon rein logisch nicht möglich. Verbotene \"Schneeballsysteme\" sind auf Betrug angelegt. Dafür sind die Staatsanwaltschaften zuständig, wenn sich entsprechende Verdachtsmomente erhärten. Im Falle von Insolvenzen wird geprüft, ob Konkursverschleppung oder strafbare Bankrott -Tatbestände erfüllt sind.


Im Übrigen kann im Wettbewerb nur durch das Vorhandensein von Billigangeboten ein wirksamer  Preisdruck auf die Strompreise der Energiekonzerne erzeugt werden, weil ihnen ein Wechsel der Kunden droht.

Man könnte meinen, 17,8 Cent/ kWh + X sei der Strompreis für Verbraucher, der Verbraucherschützer und Verbraucher glücklich machen soll.

Stellen alle Energiekonzerne den Strompreis auf diesem Niveau ein, gäbe es keine unangemessenen Gewinne und unbilligen Strompreise der Stromkonzerne mehr ?!! :rolleyes:

Diese Ermittlung eines angemessenen Strompreises, der mindestens verlangt werden sollte, ist mit Verlaub eine Milchmädchenrechnung ersten Grades, die zudem den gesamten Strompreis- Protest ad absurdum führt, wenn Verbraucher sich gegenüber Energiekonzernen auf die gesetzliche Verpflichtung zu einer möglichst preisgünstigen Versorgung mit Elektrizität gem.  §§ 1, 2 Abs. 1 EnWG berufen.  :rolleyes:

Wettbewerb heißt:

Es gibt keine geschützten Mindestpreise.

Im vollkommenen Wettbewerb stellen sich die Preise von allein bei den Grenzkosten ein.

Dies setzt jedoch vollkommenen Wettbewerb voraus, also dass viele Anbieter vorhanden sind, die miteinander um die Kunden konkurrieren, Konkurrenzdruck zu effizienten Kostenstrukturen führt, auch solche Anbieter vorhanden sind, die ihre Kosten nicht (kurzfristig) decken, daneben Grenzanbieter, die ohne Gewinn wirtschaften und sich mittelfristig entscheiden, ob sie aus dem Markt wieder rausgehen.

Übrig bleiben die Anbieter mit effizienten Kostenstrukturen, bei deren Grenzkosten sich dann die Marktpreise dauerhaft (allein aufgrund der Marktgesetze) einstellen.

Das ist dann erst nach aller volkswirtschaftlichen, kartellrechtlichen und energierechtlichen Theorie der im vollkommmenem  Wettbewerb gebildete Preis, der zugleich auch der \"billige\" Preis im Sinne des § 315 BGB ist.

Bisher ist es (noch) notwendig, den als- ob- Wettbewerbspreis (Grenzkostenpreis) durch eine Kostenkontrolle zu ermitteln, was eine entsprechende Offenlegung der Kosten und des angemessenen Gewinnanteils erfordert (vgl. nur LG Gera, B. v. 08.11.2006).

Ich habe noch nie verstanden, dass jemand der Meinung ist, er sei selbst in der Lage, diesen wettbewerbsanalogen Grenzkostenpreis selbst zu ermitteln, wenn nicht alle Daten für ein komplett simuliertes Marktmodell zur Verfügung stehen. Es ist und bleibt reine Kaffesatzleserei und nichts anderes.

Es ist schade, dass solche durch nichts zu rechtfertigenden  Mindestpreise für Strom gerade von Verbraucherschützern postuliert und gar  propagiert werden.

janto:
Zum Anbieterwechsel ermutigen und dabei beraten, statt pauschal und irreführend vor Billiganbietern warnen!
Zur Warnung von Dr. Peters \"Hände weg von Billigstrom\"
 
Warnen darf man nur vor undurchschaubaren Tarifen und vor Vorauskasse, nicht jedoch generell vor Billiganbietern - schon gar nicht, wo der Markt erst langsam in Gang kommt und die Verbraucher beim Wechseln noch eher ängstlich sind.
 
Es gibt mehrere Billiganbieter (siehe http://www.verivox.de), deren Tarife eindeutig und transparent sind, die auf Vorauskasse verzichten und teilweise sogar noch Preisgarantien geben. E WIE EINFACH verzichtet darüber hinaus noch auf Mindestlaufzeiten. Besser geht es kaum - nur vielleicht noch billiger!
 
Warum empfiehlt Dr. Peters nicht den Wechsel zu preiswerten Anbietern mit seriösen Tarifen? Warum schürt er stattdessen pauschal Angst vor Billiganbietern?
 
Heute hat Spiegel online gemeldet (siehe unten), wie wohltuend sich das Wechseln zu preiswerteren Anbietern auswirkt: Vattenfall hat nach Strompreiserhöhungen eine Klatsche bekommen und RWE verschiebt daraufhin die zum Oktober geplanten Erhöhungen!
 
Das ist eine gute, ermutigende Meldung - im Gegensatz zu der desorientierenden Pressemitteilung von Herrn Dr. Peters vom gleichen Tag.
 
Es wäre schön, wenn der BDE mehr die Interessen der Verbraucher an niedrigen Preisen vertreten würde, statt sich übertriebene Sorgen um Kostendeckung bei den Stromanbietern zu machen. Zum Wettbewerb gehört, dass zur Kundengewinnung günstige Angebote gemacht werden und dass schlecht wirtschaftende Unternehmen auch mal unter Herstellungspreis anbieten müssen. Bitte keine Abschottung gegen Fälle, wo die Verbraucher einmal nicht die Dummen sind!
 
Freundliche Grüße
Janto

SPIEGEL ONLINE - 09. August 2007, 07:19
URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,498981,00.html
[edit Evitel2004: Löschung des kopierten Spiegel-Artikels]

energienetz:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Hände weg von Billigstrom


Es ist also gem. § 154 Abs. 1 BGB nicht möglich, dass ein Vertrag zustande kommt, ohne dass der Stromkunde den Anfangspreis bei Vertragsabschluss kennt und sich mit dem Lieferanten auf diesen konkret einigt. Darüber hinausgehende Unklarheiten in den AGB des Vertrages sind regelmäßig gem. § 307 BGB unwirksam.

--- Ende Zitat ---

Nicht jeder, der ein Formular unterschreibt, weiss, was darin eigentlich steht. Untransparente Verträge zu kritisieren ist Aufgabe des Verbraucherschutzes


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Nicht gefolgt werden kann der Aussage, wo der angemessene Strompreis liegen soll. Einen solchen kann man sowieso allenfalls für einen konkreten Abnahmefall abschätzen.
--- Ende Zitat ---

Von einem angemessenen Strompreis habe ich zumindest nie geredet!

Die Rede war von kostendeckenden Preisen eines Stromhändlers.


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Aussage:


--- Zitat ---dass ein kostendeckender Strompreis ohne Gewinn und Vertriebskosten derzeit bei etwa 17,8 Cent je Kilowattstunde läge
--- Ende Zitat ---

wohl entlehnt einem BNE- Gutachten zum Wegfall der Strompreisreguliereung nach BTOElt, lässt sich deshalb nicht halten !


Das gilt allenfalls für diejenigen Stromhändler, die weder über ein eigenes Netz, noch über eigene Stromerzeugungskapazitäten verfügen und deshalb Strom zu überteuerten Großhandelspreisen an der EEX beziehen müssen.

--- Ende Zitat ---
Allein davon war hier die Rede, Quelle ist übrigens nicht BNE sondern Schroer in ZfK.


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wer sich auf Vorkasse und Paketpreise einlässt, sollte eigentlich selbst wissen, worauf er sich dabei einlässt. Verbraucherschützer können die Nachteile solcher Angebote aufzeigen und vor Risiken warnen.

--- Ende Zitat ---

Genau das ist hier geschehen!


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Es besteht indes keinerlei Grund, solche per se zu untersagen.
--- Ende Zitat ---

Zu untersagen sind intransparente Angebote!


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Bundesnetzagentur ist für die den Netzen vor- und nachgelagerten Energiemärkte nicht zuständig.
--- Ende Zitat ---

Die Netzagentur kann tätig werden, wenn gegen Normen des EnWG verstossen wird.


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wenn man schließlich einen \"kostendeckenden\" Strompreis von mindestens 17,8 Cent/ kWh zzgl. Vertriebsanteil und Gewinn fordert (ohne Gewinn schließlich kein auf Dauer gesicherter wirtschaftlicher Bestand), so ist dies nichts anderes, als wenn Verbraucherschützer plötzlich Mindeststrompreise fordern. 8o8o8o
--- Ende Zitat ---

So einen Unsinn hat doch niemand gefordert!


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Auch ist der Verdacht absurd, durch nicht kostendeckende Preise solle besonders hoher Profit erwirtschaftet werden. Das ist schon rein logisch nicht möglich. Verbotene \"Schneeballsysteme\" sind auf Betrug angelegt. Dafür sind die Staatsanwaltschaften zuständig, wenn sich entsprechende Verdachtsmomente erhärten. Im Falle von Insolvenzen wird geprüft, ob Konkursverschleppung oder strafbare Bankrott -Tatbestände erfüllt sind.
--- Ende Zitat ---

Es ist schon erstaunlich, wie kurz das Gedächtnis der Öffentlichkeit ist und wie schnell die Leidensgeschichte der Stromkunden von ARES Tic Zeus usw. vergessen worden ist.



--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Diese Ermittlung eines angemessenen Strompreises, der mindestens verlangt werden sollte,
--- Ende Zitat ---


Wer spricht denn nur davon?


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Ich habe noch nie verstanden, dass jemand der Meinung ist, er sei selbst in der Lage, diesen wettbewerbsanalogen Grenzkostenpreis selbst zu ermitteln, wenn nicht alle Daten für ein komplett simuliertes Marktmodell zur Verfügung stehen. Es ist und bleibt reine Kaffesatzleserei und nichts anderes.

Es ist schade, dass solche durch nichts zu rechtfertigenden Mindestpreise für Strom gerade von Verbraucherschützern propagiert werden.
--- Ende Zitat ---

Von wem denn nur?

Wer sich jetzt aufregt über meine Kritik an Dumpingpreisen, der ist möglicherweise der erste, der sich nach einer Pleite von xxxx aufregt, weil Verbraucherbelange ungeschützt geblieben sind.

Der Strommarkt besteht nicht nur aus günstigen Preisen!

RR-E-ft:
@Energienetz



--- Zitat ---Original von energienetz


Wer sich jetzt aufregt über meine Kritik an Dumpingpreisen, der ist möglicherweise der erste, der sich nach einer Pleite von xxxx aufregt, weil Verbraucherbelange ungeschützt geblieben sind.

Der Strommarkt besteht nicht nur aus günstigen Preisen!
--- Ende Zitat ---


Richtig ist, dass der deutsche Strommarkt  für Haushaltskunden derzeit überhaupt nicht aus günstigen Preisen besteht. \"Nicht nur\" wäre also beschönigend für die derzeitige Situation.

\"Dumpingpreise\" als solche sind vollkommen unproblematisch, jedenfalls für die Verbraucher. \"Dumpingpreise\" der einen sind immer noch sehr profitable Preise für andere, die jedoch der wirtschaftlichen Logik der Profitmaximierung folgend zu solchen Preisen Strom freiwillig nicht anbieten werden.

Es entsteht m. E. nach dem Artikel der unzutreffende Eindruck, Billiganbieter oder gar Billigstanbieter seien per se unseriös, Strompreisangebote unterhalb der genannten 17,8 Cent/ kWh + X seien verdächtig, nicht kostendeckende Dumpingpreise zu sein, die zwangsläufig zur Pleite des Anbieters führen müssten, wodurch für Verbraucher großes Ungemach drohe.

Diese Kausalkette ist unzutreffend.
Man konnte sie bisher so ähnlich vom VDEW vernehmen.
Und auch die ZfK ist immerhin das Verbandsorgan eines Lobbyverbandes.
Tenor: \"Strom geht gar nicht billiger\". Solche Aussagen darf man nicht durch Resonanz verstärken.

Verbraucher könnten dadurch abgehalten werden, von entsprechenden günstigen  Angeboten überhaupt erst Gebrauch zu machen. Der Preis von 17,8 Cent/ kWh + X kann also als Kriterium für Seriosität missverstanden und von etablierten Versorgern missgedeutet werden, obschon ein solcher von einem Energiekonzern geforderter Preis alles andere als reell, nämlich deutlich überteuert sein kann.
 

Nicht ein günstiger Preis an sich ist bedenklich, sondern die besonderen Bedingungen drumherum, mit denen sie oft verknüpft werden.

Deshalb ist schon die Überschrift \"Hände weg von Billigstrom\" leider sehr unglücklich gewählt.

Kritisch sind  Vorauskasse und Paketpreise zu beurteilen.

Bei ersterer kann man fast sicher sein, dass im Falle der Insolvenz des Unternehmens  das bereits gezahlte Geld  verloren ist und man deshalb den Strom, den man dann von einem anderen Lieferanten (ob in der Grund- oder Erstatzversorgung bzw. bei einem neuen Lieferanten) bezieht, vollständig an diesen bezahlen muss.

In einem solchen Fall wird also der bereits im Voraus bezahlte Strom später nicht geliefert.

Das ist kein spezielles Problem des Strommarktes, sondern überhaupt von  Vorauskassezahlungen, etwa beim Möbelkauf in der Hoffnung, dass alles gut geht und die Ware später  auch tatsächlich geliefert wird.

Das Problem ist nur vielen sonst im alltäglichen Leben nicht bewusst.
Gerade beim Möbelkauf droht größerer wirtschaftlicher Schaden als beim Stromlieferanten.

Anbieter mit Vorauskasse nehmen für sich in Anspruch, dass sie gerade wegen der Vorauskasse günstiger anbieten könnten. Insoweit stehe einem Risiko auch eine entsprechende Chance gegenüber.
Das muss man den Verbrauchern nur bewusst machen, so dass sie sich bewusst entscheiden können, ob sie das Risiko eingehen wollen, um die Chance wahrzunehmen.

Bei Paketpreisen verstehen viele Verbraucher nicht, dass das Paket auch dann komplett bezahlt werden soll, wenn weniger Strom bezogen wurde (take or pay) und dass bei Überschreiten des vereinbarten Kontigents ein deutlich höherer Preis als Pönale zu zahlen ist, so dass sich das Angebot hinterher insgesamt als wenig kalkulierbar, ja riskant erweisen kann.

Auch dabei nehmen die Anbieter für sich in Anspruch, dass dem Risiko andererseits die Chance auf deutlich günstigere Strompreise gegenüberstünde. Dieses Preismodell wird auch auf vorgelagerten Marktstufen auf dem Strommarkt verwendet, wird folglich nur auf den Endkundenmarkt übertragen.

Auch dabei kommt es darauf an, Verbraucher über die Chancen und Risiken aufzuklären, so dass diese sich gut informiert bewusst dafür oder dagegen entscheiden können.

Prepaid- Preismodelle sind auch aus anderen Bereichen, etwa dem Mobilfunk bekannt.

Sollten einzelne Anbieter mit intransparenten Vertragsbedingungen innerhalb ihrer AGB auf dem Markt unterwegs sein, haben qualifizierte Verbraucherverbände die Möglichkeit, solche gem. UklaG abzumahnen und ggf. auf Unterlassung zu verklagen.


Gibt es ein Angebot für Strom zu 10 Cent/ kWh mit normaler monatlicher Abschlagszahlung und Jahresverbrauchsabrechnung, mag dies als Billigstpreis erscheinen, wo man sich fragen mag, ob wohl die Kosten gedeckt sein können.  Es wäre indes überhaupt kein Grund, vor einem solchen Angebot zu warnen. Im Gegenteil.

Schließlich wird keine Vorauszahlung für einen langen Zeitraum geleistet.

Ob also XXX dadurch Pleite geht, ist für den Verbraucher grundsätzlich völlig belanglos, kommt eben ein anderer Lieferant zum Zuge. Schließlich herrscht Wettbewerb.

Sollte der Lieferant nicht mehr liefern können, kommt weiter Strom aus der Steckdose, erhält man als Haushaltskunden unverzüglich vom Grundversorger eine Mitteilung über die aufgenommene Ersatzbelieferung und kann sich schnell einen neuen Lieferanten wählen.

Für die zu überbrückende Zwischenzeit zahlt man als Haushaltskunde in der Ersatzversorgung den Grundversorgungstarif des Grundversorgers. In jedem Falle zahlt man nur den tatsächlich bezogenen Strom.

Entscheiden sich sehr viele Verbraucher für ein solches Billigstangebot, werden die etablierten Lieferanten nicht umhinkommen, sich auch in diese Richtung bis zur Schmerzgrenze zu bewegen, bis sie ihren Kundenstamm wieder stabilisiert haben.

Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, große Kundenbewegungen zu solchen Billigstanbietern  zu unterstützen, auch wenn man nicht von der Seriosität der Kalkulation im Sinne eines ordentlichen Strom- Kaufmanns überzeugt ist.

Bisher verhindert der drohende Wechsel allenfalls einen weiteren Strompreisanstieg. Will man  über diesen Mechanismus jedoch ein deutliches Absinken des überteuerten Strompreisniveaus erreichen, bedarf es ganz anderer Kaliber.  
 
Tic, Zeus- Strom, Stromvertrieb 2000, ares ... waren teilweise windige Glücksritter, teilweise ordentliche Unternehmen, die durch das hinhaltnde Gebaren der Netzbetreiber aus dem Markt geflogen sind.


Zu Zeiten von Tic, Zeus...  etc. gab es noch keine klare Regelung über die Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG. Kunden erfuhren oft erst Jahre später, dass sie die Tarifkundenpreise des Allgemeinversorgers für den bezogenen Strom nachträglich und auf einen Schlag zahlen sollten. Daran, dass jahrelang gar keine Rechnung für Strom kam und nichts bezahlt wurde, hatten sich diese gebeutelten Verbraucher indes auch oft nicht gestört.
Eine andere Seite der Medaille.

Es braucht also kein Kunde mehr Angst haben, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Im schlimmsten Falle droht für eine kurze Übergangszeit der Grundversorgungstarif als Höchsstrafe.

Allen Verbrauchern, die noch zu Grundversorgungstarifen beliefert werden, sollte man also ggf. sehr pointiert deutlich vor Augen führen, dass sie durch den unterlassenen Wechsel bisher freiwillig schon die Höchststrafe für sich gewählt haben. Schlimmer kann es nicht kommen.


Deshalb bedarf es einer differenzierten Betrachtung.

Man sollte  also durchaus vor Risiken bei Vorauskasse und Prepaid- Paketpreisen warnen, ohne indes unter dem Schlagwort \"Billigstrom\" günstige Strompreisangebote als solche zu kritisieren.

Erst recht sollte man die Warnung nicht mit der Nennung  vorgeblich \"kostendeckender\" Strompreise verbinden.

Günstige und besonders günstige  Preisangebote als solche sind nicht gefährlich und Verbraucher sollten dazu ermutigt werden, sich für diese zu entscheiden.

Nur so entsteht der notwendige Druck auf das Preisniveau.

kamaraba:
Danke Herr Fricke,

das nenne ich mal eine klare und deutliche und überaus informative
Aussage.
Besser hätte ich es auch nicht ausdrücken können. ;)

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