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Autor Thema: FairEnergie/Stadtwerke Reutlingen/SWR  (Gelesen 37163 mal)

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Offline alx

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FairEnergie/Stadtwerke Reutlingen/SWR
« Antwort #30 am: 20. Januar 2007, 22:58:30 »
@Fricke,

wir tun unser Bestes die Reutlinger zu Informieren, Animieren und in Ihren Verbraucherrechten zu bestärken.

Wohl ist aber der Leidensdruck noch immer nicht groß genug, daher ist die Medienunterstützung wichtig!

Gruß
Alex
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Offline Schöfthaler

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FairEnergie/Stadtwerke Reutlingen/SWR
« Antwort #31 am: 31. Januar 2007, 00:27:56 »
zur weiter oben zitierten Meldung (SWR4, 16.1.07):
Zitat
Reutlingen: Der Geschäftsführer des städtischen Energieversorgers
Fair-Energie soll die Preisgestaltung für die Gasversorgung offen legen.
Die Grünen haben deshalb bei der Stadtverwaltung beantragt, Geschäftsführer
Heiko Suter in die Gemeinderatssitzung Ende Januar
einzuladen.

...

Gestern im GEA (Reutlinger Generalanzeiger):
Zitat
Die Grünen und Unabhängigen bedauern die Entscheidung der Oberbürgermeisterin, dass der Geschäftsführer der Fair Energie Heiko Suter nicht, wie von der Fraktion beantragt, in den Gemeinderat kommen wird.
...

Die Oberbürgermeisterin, die auch Vorsitzende des Aufsichtsrats der Fair Energie ist, hält dies für unzulässig, weil die Gaspreisgestaltung nicht zum Aufgabengebiet des Gemeinderats gehöre. Vielmehr werde dies im Aufsichtsrat der Fair Energie besprochen. Dieser berät allerdings nichtöffentlich.
...
In einem Antrag formuliert Stadträtin und Fair Energie-Aufsichtsratsmitglied Cindy Holmberg das Anliegen der Grünen, wenigstens in einer Aufsichtsratssitzung die Gaspreisgestaltung darzulegen.
...

Wenn bisher nicht mal die Aufsichtsräte hinter verschlossenen Türen über die Hintergründe zur Gaspreisgestaltung aufgeklärt wurden  :shock: , dann ist klar, warum die Gasversorgungsunternehmen Klageverfahren gegen Kunden scheuen, in denen mehr Informationen fließen müssten als in nichtöffentlichen Aufsichtsratssitzungen ...  :idea:

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Offline taxman

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FairEnergie/Stadtwerke Reutlingen/SWR
« Antwort #32 am: 01. Februar 2007, 10:04:48 »
Wenn ich auf der hp der Fair Energie richtig gelesen habe, gehört diese Gesellschaft zu 75,1% den Stadtwerken Reutlingen.

Ich gehe nun einmal davon aus das die Stadtwerke Reutlingen zu 100% im Besitz der Stadt Reutlingen sich befinden.

Wer ist denn das überwachende Organ in Reutlingen?  :oops:

Ich meine der Stadtrat.  8)

Wieso soll dann der Stadtrat keine Auskünfte über eine seiner Beteiligungen erhalten können?  :oops:

Die Begründung der OB ist für mich nicht schlüssig.

rebellische Grüße aus Nordbaden
taxman
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Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline jroettges

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FairEnergie/Stadtwerke Reutlingen/SWR
« Antwort #33 am: 01. Februar 2007, 11:34:09 »
Dies ist der wahre Skandal, der wie ein Pilzgeflecht unsere Republik durchzogen hat.

Politiker lassen sich in Ämter wählen und fühlen sich anschließend als "Eigentümer" (von Gesellschaften, von Posten in allen möglichen Räten usw.).

Wenn Sie zur Offenheit aufgefordert werden, verstecken Sie sich hinter dem Gesellschaftsrecht und einer angeblichen Verschwiegenheitspflicht.

Da hilft nur eine echte und wirkliche Privatisierung oder ein spezielles Recht für Gesellschaften , die ganz oder mehrheitlich in öffentlichem Besitz sind.

Die Dame sollte bei der nächsten Wahl keine Chance mehr bekommen!

Offline Cremer

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FairEnergie/Stadtwerke Reutlingen/SWR
« Antwort #34 am: 01. Februar 2007, 12:45:44 »
@Schöfthaler,
@taxman,

in einem Aufsichtsrat von städt. gesellschaften oder Gesellschaften, die über eine Holding an die Stadt abngebunden sind, sitzen überlicherweise Mitglieder, die dem Stadtrat angehören.

Die Gewichtung welchen farblichen Couleurs wird dabei sehr fein berücksichtigt.

Wenn ein Stadtrat nach einer Kommunalwahl neu zusammenkommt, wird auch festgelegt welche Partei mit wieviel Stadtratmitgleidern in einem Aufsichtsrat sitzen.

Da kann des passieren, das kritische Kleinparteien mit 2 Stadträten z.B. nicht berücksichtigt werden, gerade dann, wenn es eine schwarz-rote Koalition gibt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Schöfthaler

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FairEnergie/Stadtwerke Reutlingen/SWR
« Antwort #35 am: 09. Mai 2007, 22:21:02 »
Der K(r)ampf mit der FairEnergie Reutlingen geht weiter.

Nachdem einer Kundin (Berufung auf §315) mit Fristsetzung die Gassperre angedroht wurde und diese Drohung nach entsprechender rechtlicher Gegenwehr wieder zurückgenommen wurde, erhielten diese Woche mehrere Gasrebellen in Reutlingen und Umgebung folgende Post:

Zitat
Sehr geehrte ...,

wir beziehen uns auf den bisherigen Schriftverkehr und die von Ihnen gekürzte Turnusrechnung 2006.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde die Frage der Angemessenheit und Überprüfbarkeit der Preise sowie die damit zusammenhängenden Sachverhalte noch nicht abschließend entschieden. Die für Dezember 2006 bzw. März 2007 terminierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Sachen Billigkeit von Gaspreisänderungen wurde ein weiteres Mal verschoben.

Zwischenzeitlich hat jedoch das Amtsgericht München die Billigkeit nach §315 BGB von Gaspreisen anerkannt, sofern deren Anpassung ausschließlich auf Bezugspreissteigerungen zurückzuführen ist (AZ: 213 C 25678/06). Die Stadtwerke München hatten dies auf Basis von Wirtschaftsprüfer-Gutachten überzeugend nachgewiesen.

Da die FairEnergie ebenfalls nur Bezugssteigerungen weitergegeben hat und dies durch ein Wirtschaftsprüfer-Gutachten nachweisen kann, gehen wir davon aus, dass unsere Preisanpassungen gerechtfertigt sind. Auch im Interesse aller unserer Kunden, die ihre Rechnungen vertragsgemäß bezahlen, fordern wir Sie deshalb auf, die Restforderung der Turnusrechnung aus dem Jahre 2006 in Höhe von .... bis zum 16.05.2007 zu bezahlen.

Sollten Sie der Zahlungsaufforderung in der genannten Frist nicht nachkommen, so sehen wir uns leider gezwungen, das gerichtliche Mahnverfahren, ohne weitere Aufforderung, einzuleiten. Bitte bedenken Sie, dass dadurch weitere Kosten für Sie entstehen.


(Hinweis: Das angesprochene AG-Urteil in München behandelte einen Gaspreiserhöhungseinwand)

Offensichtlich wird die FairEnergie ungeduldig und glaubt nicht mehr richtig an einen versorgerfreundlichen Ausgang der mehrfach verschobenen BGH-Entscheidung. Vielleicht steht in Reutlingen tatsächlich eine Klage des Versorgers bevor? Wäre vermutlich hilfreich (aber doch sehr unwahrscheinlich ...).

Wie lautete das letzte Schreiben der FairEnergie Anfang Februar -
Zitat
bis dahin [BHG-Urteil] werden wir weitere gerichtliche Schritte nicht in die Wege leiten, um unnötige Kosten zu sparen.

und der uns Widersprüchlern im April 2006 drohende Anwalt der FairEnergie hat nach damaliger Fristverstreichung ebenfalls aufgehört zu versuchen, das Geld mit weiteren Drohungen einzutreiben.
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Offline Schwalmtaler

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FairEnergie/Stadtwerke Reutlingen/SWR
« Antwort #36 am: 10. Mai 2007, 13:21:17 »
Hallo Schöfthaler,

schreibt doch als Antwort auf das letzte Schreiben, das ihr mit Freuden auf den gerichtlichen Mahnbescheid zwecks eigenen Widerspruch  - und damit zukünftiger Verhandlung - wartet. Der Versorger sollte schon mal den gesamten bisher geführten Schriftverkehr für das Gericht kopieren.

Das zaubert ein großes Erstaunen auf deren Gesichter, wetten!!! :D  :D

Offline alx

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FairEnergie/Stadtwerke Reutlingen/SWR
« Antwort #37 am: 14. Mai 2007, 00:02:29 »
@Schwalmtaler:

(-: Thema hatten wir bereits durch - ich habe von o.g. Versorger schon in 2006 einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen... - und widersprochen.

Mehr als heiße Luft kam nicht dabei heraus. Wegen mir kann das noch ewig so weitergehen!

Kein Grund sich Sorgen zu machen, es ist lediglich ein neuer
Anlauf der FairEnergie Druck auszuüben bzw. zu verunsichern. Es ist wirklich ein lächerlicher Versuch hier das Urteil des AG München anzuführen. Dagegen stehen z.B.

LG Hannover, Urteil vom 19.02.07 (21 O 88/06)
Meldung des LG Rostock vom  18.04.07 (siehe http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=18951)
LG Duisburg, Urteil vom 10.05.2007 (5 S 76/06)

jeweils Ergebnis ist, daß die Kalkulation offen zu legen ist! ( http://forum.energienetz.de/viewforum.php?f=40)

Einem gerichtlichen Mahnbescheid widerspricht man mit einem dem Mahnbescheid beiliegenden Rücksendeformular.
Man kann eigentlich nichts falsch machen, lediglich ankreuzen und innerhalb der Frist (2 Wochen) zurücksenden!
(bitte NICHT einfach ignorieren!!)
Am besten legt man gleich noch eine Erklärung dazu, daß ein Widerspruch nach §315 BGB erfolgte.

Gruß & immer schön kürzen
Alex
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Offline Schöfthaler

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FairEnergie/Stadtwerke Reutlingen/SWR
« Antwort #38 am: 11. Juni 2007, 21:09:51 »
Zitat
Sehr geehrte, liebe GasprotestlerInnen,

ein SWR Redaktionsteam hat zusammen mit der ERNA - Energie-Rebellen Neckar Alb  - einen Bericht zum Protest gegen die Höhe der Gaspreise zusammengestellt.
Die Aussendung des Beitrags mit dem Titel \"Gaspreise - Bessere Chancen für Kunden?\"
ist für kommenden Donnerstag, den 14.06.2007 in der Sendung Infomarkt ab 21.00h geplant.
Vielleicht haben Sie Gelegenheit, den Beitrag anzusehen?
http://www.swr.de/infomarkt/index.html

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