@Schwalmtaler:
(-: Thema hatten wir bereits durch - ich habe von o.g. Versorger schon in 2006 einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen... - und widersprochen.
Mehr als heiße Luft kam nicht dabei heraus. Wegen mir kann das noch ewig so weitergehen!
Kein Grund sich Sorgen zu machen, es ist lediglich ein neuer
Anlauf der FairEnergie Druck auszuüben bzw. zu verunsichern. Es ist wirklich ein lächerlicher Versuch hier das Urteil des AG München anzuführen. Dagegen stehen z.B.
LG Hannover, Urteil vom 19.02.07 (21 O 88/06)
Meldung des LG Rostock vom 18.04.07 (siehe
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=18951)
LG Duisburg, Urteil vom 10.05.2007 (5 S 76/06)
jeweils Ergebnis ist, daß die Kalkulation offen zu legen ist! (
http://forum.energienetz.de/viewforum.php?f=40)
Einem gerichtlichen Mahnbescheid widerspricht man mit einem dem Mahnbescheid beiliegenden Rücksendeformular.
Man kann eigentlich nichts falsch machen, lediglich ankreuzen und innerhalb der Frist (2 Wochen) zurücksenden!
(bitte NICHT einfach ignorieren!!)
Am besten legt man gleich noch eine Erklärung dazu, daß ein Widerspruch nach §315 BGB erfolgte.
Gruß & immer schön kürzen
Alex