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Gazprom bietet Stadtwerken am Niederrhein und im Ruhrgebiet Gas zum halben Einkaufspreis an

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Randy:
@superhaase

Mein aus der Luft gegriffener Transportpreis von 2ct/kWh war wohl utopisch. (Bitte mal in Ihrer PN-box nachschauen). Aber insgesamt 0,26 ct/kWh erscheint mir doch sehr niedrig.

Dennoch ist Ihre Abschätzung des angemessenen kWh-Preises für SWM-Kunden sehr interessant.

Das Preisblatt bayernets habe ich nicht ganz verstanden. Aber es sind dort zusätzlich zu Exit NKP auch Exit NAP (NetzArbeitsPreis??) angegeben. Letztere mit ca 28 bzw 18 EUR/m3/h/a. Die Zuordnung zu SWM ist mir nicht möglich.

Falls meine Vermutung zutrifft, kämen unter Ihren Annahmen nochmals 0,20 bzw. 0.13 ct/kWh für bayernets-Transport dazu.

Wie verhält es sich eigentlich mit EON-Netz Ausspeisung und bayernets- Einspeisung? Das Entry/Exit Modell gilt -soweit ich es verstanden habe- bisher jeweils für einen Netzbereich, von denen es aber eine ganze Anzahl in D gibt (waren es derzeit um die 27 ??).

Desweiteren sollten noch Vertriebskosten und Marge der EON für das Gas selber hinzukommen, vorausgesetzt ein Zwischenhändler greift nicht noch zusätzlich etwas ab.

Wie Sie sehen habe ich keine Ahnung was die Bedingungen der SWM betrifft. Aber in der Summe würde man sich den 5,40 ct/kWh netto der SWM annähern. Wobei ich vermute, daß der größere Teil der Differenz eher beim Importeur/Transporteur hängen bleibt, als bei den SWM.

Randy

superhaase:

--- Zitat ---Original von Randy
Wie verhält es sich eigentlich mit EON-Netz Ausspeisung und bayernets- Einspeisung? Das Entry/Exit Modell gilt -soweit ich es verstanden habe- bisher jeweils für einen Netzbereich, von denen es aber eine ganze Anzahl in D gibt (waren es derzeit um die 27 ??).
--- Ende Zitat ---
Ich hab das so verstanden, dass das Zweivertragsmodell nur noch einen Eiinspeisevertrag und einen Ausspeisevertrag kennt.
Den Rest machen die Netzbetreiber unter sich aus.
Das ist ja gerade der Vorteil, dass man nicht lauter Zwischenstrecken einzeln buchen und bezahlen muss.

Dass da noch ein Arbeitspreis für die wirklich transportierte Gasmenge hinzukommen muss, nehme ich an. Ein solcher Preis müsste dann aber die Einheit ct/kWh bzw. ct/m³ haben. Solche Netzpreisblätter sind offensichtlich nicht für Laien wie uns gemacht. ;)

Randy:
@superhaase

Ich habe es so verstanden, dass diese bundesweite Regelung von der Netzagentur angestrebt wird und daß diese Regelung bisher für eine festgelegte Anzahl von  Netzbereichen (wieviele ??) jeweils separat gilt. Aber natürlich nicht für jedes einzelne kleine Netz, das heißt die Anzahl der Netzbereiche wurde begrenzt (auf ca 27 ??).

Aber vielleicht liege ich auch falsch.


--- Zitat ---Dass da noch ein Arbeitspreis für die wirklich transportierte Gasmenge hinzukommen muss, nehme ich an. Ein solcher Preis müsste dann aber die Einheit ct/kWh bzw. ct/m³ haben.
--- Ende Zitat ---
Das leuchtet mir ein.

Randy

superhaase:
@Randy:

bei bayernets im Internet steht:


--- Zitat ---Die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 17.11.2006 (Az.: BK7-06-074) entschieden, dass die in der Kooperationsvereinbarung der Gaswirtschaft vorgesehenen Regelungen für die Abwicklung von Transporten auf der Grundlage der so genannten \"Einzelbuchungsvariante\" nicht mehr angewendet werden dürfen.

Der Netzzugang bei der bayernets erfolgt aufgrund dessen nur noch auf Basis der so genannten \"Zweivertragsvariante\".

Bitte richten Sie alle neuen Netzzugangsbegehren an die bayernets unter Berücksichtigung dieses Beschlusses.

Aufgrund der Umstellung auf die \"Zweivertragsvariante\" als alleiniges Netzzugangsmodell wird derzeit die \"Vereinbarung über die Kooperation nach § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen\" vom 19.07.2006 (Kooperationsverein barung) überarbeitet. Die Neufassungen der entsprechenden Dokumente befinden sich in Erstellung und Abstimmung mit der Bundesnetzagentur.
--- Ende Zitat ---
Vielleicht gibts dann auch bald eine neues, vollständiges und besser verständliches Preisblatt.

Randy:
@superhaase

Siehe hier:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/2f225d1fb9a01647134d6f5fe61bc6b2,d0d2d85f7472636964092d0936333139/2/2__7/Kooperationsvereinbarung_Gasnetzzugang_3uf.html


--- Zitat ---Am 1. Juni 2007 ist die aktualisierte Kooperationsvereinbarung (KoV) der Gaswirtschaft zur Organisation des Gasnetzzugangs in Kraft getreten.


--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass mit Beginn des neuen Gaswirtschaftsjahres am 1. Oktober 2007 der Gasnetzzugang ausschließlich aufgrund des Zweivertragsmodells gewährt wird.


--- Ende Zitat ---

Es ist also nicht sicher, daß die vorgelagerten Netzkosten der SWM bisher schon auf dem Zweivertragsmodell beruhen.

Mehr Details vom 02.05.2007:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/9843.pdf#search=\"marktgebiete%20gas\"


--- Zitat ---.... Auch ist die Anzahl von 16 Marktgebieten noch immer deutlich zu hoch. „Die Bundesnetzagentur erwartet, dass sich die marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber weiterhin intensiv um die Reduzierung der Marktgebiete durch unternehmensübergreifende Kooperationen bemühen. Sollte eine freiwillige Kooperation kurzfristig nicht zu den erwarteten Reduzierungen unter zehn Marktgebiete führen, wird die Bundesnetzagentur formelle Verfahren gegen kooperationsunwillige Netzbetreiber in Betracht ziehen“, betonte Präsident Kurth.


--- Ende Zitat ---

Es gbt demnach noch 16 Marktgebiete (nicht Netzbereiche, wie von mir genannt).

Randy

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