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Autor Thema: Versorgungseintellung wegen insolvenz  (Gelesen 5521 mal)

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Offline Baulöwe

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Versorgungseintellung wegen insolvenz
« am: 05. August 2007, 18:09:49 »
Hallo Zusammen,
erstmal vielen dank für die helfer hier im forum.

Eine frage habe ich bezüglich der Energieversorgung durch e-on westfalen-weser.
Beliefert wird gas und strom. In der vergangenheit wurden die abschläge fast pünklich bezahlt. Nun habe ich durch forderungsausfälle in hohe summe Insolvenz beantragt, das verfahren läuft noch. Mit der privaten vertragskonto bin ich nicht im soll also alles bezahlt, wegen einer betriebliche lieferung(baustrom) ist die eon mit ein kleiner betrag als insolvenzgläubiger angegeben.
Nun nach dem e-on es erfahren hat haben sie die zählerstände abgelesen und neuen vertragskontonr. mitgeteilt und bisherigen konto abgerechnet. Habe auch den mehrverbrauch(ca. 20 Euro) bezahlt. Dann haben sie mich angeschrieben das ich zahlungsunfähig bin und ein sicherheitsbetrag von 300 euro bezahlen muß wen ich das nicht mache muß ich 500 euro bezahlen. Nun habe ich wegen diese 500 euro eine mahnung bekommen mit mahngebühren und drohung der einstellung von versorgung.
Die letzten 4-5 Abschläge (nach insolvenz) wurden überpünklich bezahlt, weil wir jetzt Harz4 bekommen.
Meine frage:
Kann e-on deswegen die versorgung einstellen?
Kann ich mich mit den irgendwie anders einigen?
Kann ich den versorger wechseln( problem wäre das e-on der einzige gaslieferant ist!?)

Würde mich sehr freuen wen jemand mir helfen kann.
Mfg.
Baulöwe

Offline bjo

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Versorgungseintellung wegen insolvenz
« Antwort #1 am: 05. August 2007, 20:34:02 »
Hallo,
Anbieter wechseln beim Strom geht ohne weiters dauert ca. 3 Wochen.
Voraussetzung: keine Sondertarife, Wärmepumpe, Nachtspeicherheizung usw..
Anbieter aussuchen mit http://www.verivox.de

Offline Cremer

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Versorgungseintellung wegen insolvenz
« Antwort #2 am: 05. August 2007, 21:33:14 »
@Baulöwe,

wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie eine Insolvenz durch die eigen Firma.

Da stehen noch Forderungen des Versorgers offen.

Die holt er sich jetzt über das Kundenkonto, wo Sie Privatkunde sind.

Sie teilen ihm mit, dies ist nicht zulässig. Das eine ist eine betriebliche Insolvenz und da kann er Fordrungen nicht einfach über das private Konto abrechnen.

Die Forderungen aus der Firmeninsolvenz müssen in der Insovenz bleiben und dürfen nicht auf andere Weise ausgeglichen werden.

Teilen Sie dies dem Versorger schriflich mit.

Der  Versorger macht sich strafbar, wenn er Werte (Strom, Gas) aus der Insolvenzmasse entnimmt.

Teilen Sie dies dem Versorger mit und drohen mit Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft.

Wir hatten hier bei uns mit einem Mitglied der BI den gleichen Fall gehabt.

Die SW KH wollten sogar sperren.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Baulöwe

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Versorgungseintellung wegen insolvenz
« Antwort #3 am: 05. August 2007, 22:47:33 »
Herzlichen Dank für die Antworten.

@Bjo stromanbieter wechseln ist kein problem was ist dann mit gas?

@Cremer Es handelt sich zwar um ein regelinsolvenz da ich aber ein einzelfirma hatte bin ich privat haftbar (Quasi Verbraucherinsolvenz duch die Selbständigkeit)

Das private vertragskonto bei E-On ist nicht im soll also nichts offen. Wegen der Baustromrechnug ist e-on als gläubiger angegeben. Es soll um ein sicherheitsleistung handeln, ich kann mir nicht vorstellen das sie damit andere Vertragskonto decken wollen. Wen dann wie sie sagten machen sie sich strafbar und der Insolvenzverwalter holt es zurück.

Mfg.

Offline Cremer

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Versorgungseintellung wegen insolvenz
« Antwort #4 am: 06. August 2007, 07:37:29 »
@Baulöwe,

auch in dem Fall unseres Mitgliedes handelt es sich um eine Privatinsolvenz.

Das Mitglied hatte ein Restaurant gehabt.

Ich rate dringend einen Anwalt diesbezgl. einzuschalten.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Baulöwe

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Versorgungseintellung wegen insolvenz
« Antwort #5 am: 06. August 2007, 08:18:30 »
@Herr Cremer,

werde diesbezüglich mein Insolvenzverwalter informieren und Ihre empfehlungen folgen.
Vielen Dank!

 

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