Energiepreis-Protest > ENTEGA

Einzugsermächtigung

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superhaase:
@Regina:

Das sind ja dicke Geschütze, die Du da auffährst ;)

Ob Du damit den Spatzen aber auch triffst ist sehr fraglich.
Was machst Du, wenn Dir die Entega auch pro Brief eine Gebühr berechnet? Das ist doch Quatsch..... sorry

Ich versteh nicht, warum man wegen der 5 Euro EE-Rabat pro Jahr (oder wieviel gewährt Euer EVU) so einen Aufstand machen kann.
Das ist doch bei einer Energiepreiskürzung ein unbedeutendes, absolut nebensächliches Detail.

Jeder sollte sich überlegen, ob er bereit ist, durch solche Dinge und den daraus möglicherweise resultierenden eigenen rechtlichen Fehlern dem Versorger eine Angriffsfläche zu bieten.

Aber jeder hat wohl so seine Hobbies..... ;)

ciao,
sh

Ready XL:
...es geht mir hier nicht um den EZ-Rabatt in Höhe € 15.- pro Jahr, sondern mehr um\'s Prinzip. Ich bin der Meinung, dass auch nur derjenige, der eine Einzugsermächtigung erteilt hat diese auch kündigen kann. Kann mich aber auch irren.

Werde einen Versorgerwechsel in Erwägung ziehen, und dann monatlich bis Vertragsende meinen Verbrauch melden und auch monatlich abrechnen.

Ob Entega dies freut?

Ready XL

bjo:

--- Zitat ---Original von superhaase
Wozu der Aufwand?

Dauerauftrag - un fettich is de supp.....

ciao,
sh
--- Ende Zitat ---

eben nicht fettich, Wiedersprüchler sollten auf jeder Überweisung draufstehen haben wofür sie ist \"Gasabschlag Aug 07 unter Vorbehalt\"

per online Banking kann man meist 6 Terminüberweisungen anlegen !

mit dem oben genannten Spruch kann der Anbieter nicht mit anderen Forderungen aufrechnen!

superhaase:
@bjp:

Es genügt auch \"Abschlagszahlung Gas für laufenden Monat\"
wenn man will auch noch \"unter Vorbehalt\"

null Problemo! ;)

bjo:

--- Zitat ---Original von superhaase
@bjp:

Es genügt auch \"Abschlagszahlung Gas für laufenden Monat\"
wenn man will auch noch \"unter Vorbehalt\"

null Problemo! ;)
--- Ende Zitat ---

Mag sein das das reicht!
Der Aufwand ist aber nicht groß.

PS: RWE hat mit dem Beantwortung meines ersten Wiederspruchsschreibens die
Einzugsermächtigung gestrichen!

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