Energiepreis-Protest > ENTEGA

Einzugsermächtigung

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Ready XL:
Hallo,

...mal was Neues von Entega. Nachdem ich dem letzten monatl. Bankeinzug widersprochen bzw. rückbelastet habe, und ich einen neuen Einzug mit geringerem Betrag (erheblich weniger Verbrauch wegen des letzten, milden Winters) erteilt habe, kündigt jetzt Entega die von mir erteilte Einzugsermächtigung und teilt mir mit, \"...wir haben Ihre Zahlungsweise von Bankabbuchung auf Barzahlung umgestellt. Bitte überweisen Sie in Zukunft auf folgende Bankverbindung...\"

Kann denn der Zahlungsempfänger eine von mir erteilte Bankabbuchung bzw. Einzugsermächtigung überhaupt kündigen? Die wollen wahrscheinlich den EZ-Rabatt nicht gewähren.

Weiß hier jemand Bescheid?

MFG
Ready XL

superhaase:
Im Allgemeinen kann man den Versorger zu einem Bankeinzug nicht zwingen.

Richte doch einfach einen Dauerauftrag ein. Geht auch automatisch und macht keine Arbeit. Außerdem kann sich der Versorger dann nicht auf Deinem Konto \"bedienen\"....

Die paar Euro Rabat, die Du damit verlierst, sind doch peanuts gegen die von Dir vorgenommenen Preiskürzungen, oder?

ciao,
sh

Cremer:
@Ready XL,

eine Einzugsermächtigung kann zurückgegeben werden.

Ich würde da zunächst mal den Versorger schriftlich anfragen, wie er denn künftig die Zahlungen haben möchte :D :D :D

- Barzahlung :P
- per scheck :P
- per Überweisung :P

superhaase:
Wozu der Aufwand?

Dauerauftrag - un fettich is de supp.....

Man kann natürlich auch zum Querulanten mutieren und versuchen, den Versorger nach allen Regeln der Kunst zu nerven und mít Korrespondenz zu beschäftigen........ wenn man selbst dazu überhaupt die Zeit aufbringen möchte....... :rolleyes:
...... dadurch wird das Gas oder der Strom aber auch nicht billiger ......

ciao,
sh

Regina***:
Das scheint bei entega mittlerweile Methode zu sein, siehe mein Beitrag:
Mahnung trotz Stundung und Einzugsermächtigung - Anwalt?

Ich habe explizit per Einschreiben mit Rückschein und Fax an entega darauf hingewiesen dass ich zahlungswillig bin (\"etwaige berechtigte Forderungen und monatliche Abschläge zu zahlen bereit bin ...\") und dass es ja wohl nicht an einem technischen Problem liegen kann (das behauptet nämlich entega bei mir), dass sie meine Abschlagszahlungen nicht abbuchen kann.

Ich verwies auf § 226 BGB (Schikaneverbot).

Mittlerweile hat entega schon 3 Monate keine Abschläge mehr abgebucht, obwohl ich sobald sie mahnt immer wieder auf meine EE hinweise.
Pech gehabt ...

imho begibt sich entega hier auf dünnes Eis.
Einerseits WOLLEN sie eine EE haben und honorieren das mit Rabatten,
andererseits WEIGERN sie sich, die EE auszuführen und stellen damit den Kunden, dessen EE sie nicht nutzen, schlechter als den Kunden, dessen EE sie akzeptieren.
Dies widerspricht auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz. (okay, ist jetzt schon weit gegriffen, das GG auch noch ranzuziehen, dennoch ...)

Außerdem habe ich entega schon vor Monaten angekündigt, dass ich für jeden Brief an sie, den ich aufgrund ihres Fehlverhaltens schreiben muss, 25 Euro in Rechnung stelle. Diese 25 Euro werde ich dann bei meiner Gegenrechnung der Jahresabrechnung abziehen ... (entega hat dieser Ankündigung nicht widersprochen, obwohl ich explizit darauf hingewiesen habe, dass ich dies tun werde, sofern sie nicht bis zum .... xxx .... widersprechen).
Es ist natürlich die Frage, ob ich vor Gericht damit durchkäme, es ist aber genau so die Frage, ob entega überhaupt klagen wird, da von ihrer Seite mehrere Straftatbestände im Raum stehen:

Entega unterläuft mit ihren Mahnungen permanent das Stillhaltegebot gemäß § 315 BGB
ihr Verhalten erfüllt den Straftatbestand des § 226 BGB (Schikaneverbot) sowie § 240 BGB (Nötigung / Drohung).

VG
Regina

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