Energiepreis-Protest > LSW Wolfsburg / GVG Gifhorn

Leerstehende Wohnung

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Thomas S.:
Hallo, ich habe eine grundsätzliche Frage.

Meine Eigentumswohnung ist seit Mitte Januar 2007 unbewohnt, was dem Versorger telefonisch mitgeteil wurde. Folgerichtig bekam ich auch eine Mitteilung über verminderte Abschlagszahlungen.

Jetzt kam die Jahresrechnung, in der der Verbrauch sowohl für Strom wie auch für Fernwärme, der ja nur in der bewohnten Zeit angefallen ist, auf das ganze Jahr, also auch in der leerstehenden Zeit, abgerechnet wird.

Zwar wird die Differenz nicht sehr hoch sein, aber es gab im Februar eine deutliche Preissteigerung, die ich jetzt auch noch bezahlen soll, obwohl ab da keine Entnahme mehr stattfand.

Wohlgemerkt: ich will den Energiebezug nicht gänzlich abbestellen (geht das eigentlich bei Fernwärme in einem Mehrfamilienhaus, das keine getrennten Heizkreise hat???), ich bin ja bereit, die Grundpreise zu zahlen, aber eben nicht Energiekosten, die nicht entstanden sind.

Danke für einen Rat!

der.philosoph:
Hallo Thomas S.,

   die Frage ist ja:Wann wurde das letzte Mal Energie bezogen?
Wurde dem Versorger der Zählerstand mitgeteilt zum Zeitpunkt des ersten Tages des Leerstandes/letzter Wohntag?Und wenn ja , hat sich der Zählerstand seit dem verändert.Letztlich müssen Sie ja nachweisen wann sie das letzte Mal Energie bezogen haben um den dann geltenden(???) Preis zahlen zu müssen bzw. die Preissteigerung auszugleichen/hinzunehmen(siehe Billigkeit!).

Bei der Heizung verhält es sich ja genauso wie beim Strom.Strom fliesst wird der Schalter eingeschaltet und fliesst nicht mehr schaltet man den Schalter aus.Auch wenn es in dem Mehrfamilienhaus keine getrennten Kreisläufe für die Heizung gibt, so bestimmen sie ihren Verbrauch ja letztlich durch das Öffnen oder Schliessen der Thermostate.

bjo:
Wohnungen im MFH werden nur dann ausschließlich nach Verbrauch abgerechnet wenn alle Energien separat für jede Wohnung erfasst werden.
ein Blick im Kaufvertrag hilft da weiter.

Cremer:
@Thomas S.,

Wenn Sie Fernwärme in einem Mehrfamilienhaus beziehen, so wird diese doch über ein Messystem wohnungsseparat abgerechnet.

Reduzierung der Fernwärme kann man dann nur, indem man die Heizkörperventile oder, wenn vorhanden, der Wohnungsabsperrhahn zudreht.

Thomas S.:
Hm, Altbau von 1956, alle 30 Wohneinheiten gehen über EINEN Wärmemengenzähler im mittleren Hauseingang.

Die Heizkörper haben je einen Verdunster, über dessen Strichwert der Verbrauch abgelesen wird. Soviel zur Technik der Heizung.

Strom wird je Wohnung gezählt.

Nun, dem EVU wurde mitgeteilt, daß ab Mitte Januar keine Entnahme mehr stattfindet, damit ist der Verbrauch eigentlich 0, der abgelesene Zählerstand Strom jetzt entspricht dem im Januar, was ich auch abgelesen habe (ein Zeuge ist vorhanden).

Den Wert wollte das EVU nicht haben, er ist ja auch folgerichtig seit Januar gleich geblieben.

Gilt sinngemäß auch für die Strichwerte der Verdunster an den Heizkörpern.

Nun, rechnen ist kein Problem für mich. Wenn ich die Verbräuche für die unterjährigen Zeiträume (höhere Preise / MWSt) analog der Rechnung tagweise neu aufteile, um ab Mitte Januar nur noch die Grundgebühren zu zahlen, dann ist der Rechnungsbetrag immerhin ca. 50 € (14 %) geringer. Wenn das System hat, können die ganz schön zuverdienen.

Andererseits würde der Kunde profitieren, wenn sich der Preis in der laufenden Zahlungsperiode VERMINDERT. Ist hier leider nicht der Fall.

Vielleicht nicht ganz klar aus meiner Frage herauszulesen: es geht lediglich um die Aufteilung des Jahresverbrauchs auf den Zeitraum der Entnahme. Das EVU hat den Verbrauch auf das ganze Jahr verteilt, während tatsächlich nur bis Mitte Januar entnommen wurde.

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