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Autor Thema: Höhere Gaspreise vom Bay. Staatsministerium überprüft  (Gelesen 6350 mal)

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Offline Sascha

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Höhere Gaspreise vom Bay. Staatsministerium überprüft
« am: 08. Februar 2005, 08:01:55 »
Ich habe den Preiserhöhungen meines Gasversorgers \"Stadtwerke Memmingen\" mit dem Musterbrief wiedersprochen.

Gem. seiner Rückantwort unterliegen die Preise der Gasversorger in Bayern einer ständigen Kontrolle durch die Kartellbehörden. Eine Überprüfung der Preiserhöhungen zum 01.10.04 und 01.01.05 durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Ifrastruktur, Verkehr und Technologie hätte bereits stattgefunden.

Ergebnis: Die neuen Gas-Preise zum 01.10.04 und 01.01.05 der Stadtwerke MM wurden nicht beanstandet (lt. Stadwerke MM und lokaler Presse).

Aus diesem Grund sind die neuen Preise und höheren Abschlagszahlungen rechtlich gesichert anzusehen und die Vorwürfe bezügl. Billigkeit weist der Versorger zurück und behält sich gerichtliche Geltendmachung seiner \"berechtigten\" Forderungen vor.

FRAGE: Stimmt das, dass die Gasversorger in Bayern überprüft werden/wurden und die nicht beanstandeten Preiserhöhungen rechtlich gesichert und somit die neuen Preise \"billig\" sind?

Für eine kurzfristige Rückinfo wäre ich sehr dankbar.

Ciao, Sascha

Offline rlc

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Höhere Gaspreise vom Bay. Staatsministerium überprüft
« Antwort #1 am: 08. Februar 2005, 12:45:58 »
Im Forum schon mehrmals vorgekommen, siehe auch Antwort auf Musterbrief erhöhte Strom-/Gaskosten SWK energie. Kartellrecht ersetzt $315 BGB nicht.

Offline RR-E-ft

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Höhere Gaspreise vom Bay. Staatsministerium überprüft
« Antwort #2 am: 08. Februar 2005, 12:47:34 »
In Bayern sollen kartellrechtliche Überprüfungen stattgefunden haben.

Diese dienen allerdings dem Wettbewerbsschutz und nicht dem Verbraucherschutz.

Wenn die Preise kartellerechtlih beanstandet werden, heißt dies natürlich auch, dass die Preiserhöhung unbillig war.

Im Übrigen gilt Folgendes:

Eine kartellrechtliche Nichtbeanstandung sagt nichts darüber aus, ob die Preiserhöhung selbst der Billigkeit entsprach, vgl. hierzu unter \"Neuigkeiten\" den Stand des Verfahrens vor dem Amtsgericht Heilbronn.

Die Preise selbst unterliegen keiner staatlichen Genehmigungspflicht.
Deshalb ist die Aussage falsch, kartellrechtlich nicht beanstandete Preise seien staatlich genehmigt.

Lesen Sie auch auf der Seite unter \"Fragen und Antworten\" nach.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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