Hallo Biene,
natürlich widersprechen! Die EWE kennt spätestens seit dem Schortenser Treffen die Rechtslage besser. In der neuen ENERGIEDEPESCHE und auf den Seiten des Bundes der Energieverbraucher ist das alles schön nachzulesen.
Wenn nötig, wiederholt Eure Widersprüche etwas besser auf die Rechtslage nach dem jüngsten BGH-Urteil abgestimmt, also den gesamten Gaspreis als unbillig rügen und nicht nur Erhöhungen widersprechen.
Außerdem sollte man der EWE gegenüber als Sondervertragskunde zu allererst deren Recht zur Preisanpassung grundsätzlich in Frage stellen, denn es fehl(t)en bisher die gesetzlich vorgeschriebenen (§41 EnWG) Preisanpassungsklauseln in EWE-Sondervertägen fast gänzlich.