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Autor Thema: Fragen wegen erneuter Mahnung - Androhung Mahnbescheid  (Gelesen 4879 mal)

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Offline Regina***

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Fragen wegen erneuter Mahnung - Androhung Mahnbescheid
« am: 29. Juli 2007, 16:04:21 »
Hallo,

habe jetzt eine \"Außergerichtliche Mahnung\" der entega erhalten.
Dieses Mal mahnt sie nur den Strom an und zwar die angeblich fällige Nachzahlung aus der Jahresabrechnung 2006 (fällig Ende März 07) sowie die Abschlagszahlungen seit Mai, die sie eigentlich hätte abbuchen sollen.

Sie drohen natürlich - das ist ja nichts Neues - wieder mal mit Mahnbescheid.

Fragen:

Ich habe auch gegen die Strompreise einen Widerspruch gem. § 315 BGB erhoben, habe allerdings nie meine Gegenrechnung aufgestellt (und sitze im Moment ein bisschen auf dem Schlauch, weil ich die alten Jahresabrechnungen für Strom der Entega verlegt habe.)

1.
Kann mir jemand evtl. alte Preise der Entega nennen rückwirkend bis 2004  damit ich meine Gegenrechnung aufstellen kann?

2.
Da gab es doch dieses Urteil, dass Entega ihren Strom genauso preisgünstig abgeben muss wie e-ben, ihr Tochterunternehmen?
Kann mir jemand die Preise für 2006 von e-ben mitteilen und den Link wo ich das Urteil finde (oder das Aktzenzeichen) ?
(dann könnte ich auch mit diesen Preisen mal eine Gegenrechnung aufstellen)

3.
Weitere Alternative: Nachforderung unter Vorbehalt und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht zahlen und bzgl. der Abschlagsbeträge erneut auf die vorhandene Einzugsermächtigung verweisen?

4.
Soll ich evtl. gar nicht reagieren und gelassen den Mahnbescheid abwarten um dann zu widersprechen?
(meine Zahlungswilligkeit für die Abschläge habe ich per Fax und Einschreibebrief ausdrücklich bekundet, wenn die Entega keinen Bock hat abzubuchen ist es imho ihre Schuld und kann nicht auf meinem Rücken ausgetragen werden ... -> Schikane)

Was denkt Ihr wäre die sinnvollste Vorgehensweise?

Danke und viele Grüße
Regina

Offline Cremer

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Fragen wegen erneuter Mahnung - Androhung Mahnbescheid
« Antwort #1 am: 29. Juli 2007, 18:58:45 »
@Regina***

Ich kenne keine Mahnungen von einem Gericht :D

Berufen Sie sich auf das Schreiben des Bundeskartellamtes von voriger Woche an die ENTEGA, worin die ENTEGA aufgefordert wurde, weder eine Sperre noch eine Mahnbescheid zu verschicken.

ENTEGA hat sich bei einem Kunden mit Schreiben vom 18.7. entschuldigt, weil, \"im Massengeschäft nicht zu vermeidender Systemfehler dies führte :D

Sinnvoll wäre keine Reaktion zu zeigen.

Ich hatte Ihnen ja den Kontakt zu unserem Mitglied aus Mainz hergestellt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Regina***

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Fragen wegen erneuter Mahnung - Androhung Mahnbescheid
« Antwort #2 am: 07. August 2007, 13:25:54 »
Hatte heute ein Schreiben von der Entega im Briefkasten:

Ratenvereinbarung
Verbrauchsstelle ...

hiermit erhalten Sie die Bestätigung für den mit uns vereinbarten Ratenplan.
Diese Zahlungsvereinbarung ist unbedingt einzuhalten, da bei Rückstand einer Rate die gesamte Restforderung in einer Summe sofort zur Zahlung fällig wird.

... Fällig 17.09.2007, xxxx EUR
In den Ratenplan wurden folgende Forderungen aufgenommen:


hier folgt die Auflistung der (trotz meines Einspruchs gem. § 315 BGB) angeblich fälligen Nachforderung, der Rückläufergebühr und Mahngebühr

Wir bitten Sie, Ihre Zahlung unter Angabe der Vertragskontonummer ... zu überweisen.

Zukünftige monatliche Abschlagsforderungen sind von dieser Vereinbarung nicht berührt und sind wie seither fristgerecht zu zahlen.


Ist die Entega jetzt völlig \"gaga\" geworden?

1.
Zu einer Ratenvereinbarung gehören immer zwei. ICH habe niemals das Wort Ratenvereinbarung auch nur in den Mund genommen oder der Entega was diesbzgl. geschrieben (übrigens besteht diese \"Ratenvereinbarung\" nur aus EINER EINZIGEN Rate!)
Ich frage mich echt, woher die diese \"Ratenvereinbarung\" herleiten wollen.

2.
Ich habe in meinem letzten Schreiben (nur) Bezug auf meinen Preiseinwand gem. §315 BGB genommen, auf das Schreiben des Bundeskartellamts hingewiesen, auf die Nichtfälligkeit der Forderungen und auf die strafrechtl. Relevanz des Verhaltens der Entega (Unterlaufen § 315 BGB, §§ 226 und 240 BGB).

3.
Die seit April nicht eingezogenen Abschläge sind in der \"Ratenvereinbarung\" nicht aufgeführt.
Bisher hat Entega aber auch nichts eingezogen. Bin mal gespannt, ob sie zum Fälligkeitstermin jetzt einzieht und wie viel.

Und nun?
Ich werde wohl nochmal auf mein letztes Schreiben hinweisen und es als Anlage nochmal beifügen müssen.

Schon interessant, welche Tricks sich die Entega einfallen lässt, um § 315 BGB weiter zu unterwandern.

So langsam wäre dann wohl auch mal eine Meldung ans Darmstädter Echo - Lokalredaktion angesagt ...
Was da abgeht, geht ja wirklich auf keine Kuhhaut mehr ...

LG
Regina

Offline Cremer

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Fragen wegen erneuter Mahnung - Androhung Mahnbescheid
« Antwort #3 am: 07. August 2007, 18:13:00 »
@Regina***,

schon wieder eine neue Masche eines Versorgers:

Ratenvereinbarung !! :D :D :D

Aber Obacht !!! 8o

Nicht dass der Versorger eine einstweilige Verfügung überraschenderweise beantragt, wenn die von ihm gesetzten Termine und Zahlungshöhen nicht eingehalten werden.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Regina***

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Fragen wegen erneuter Mahnung - Androhung Mahnbescheid
« Antwort #4 am: 07. August 2007, 20:56:12 »
Hallo Cremer,

sollte ich sicherheitshalber eine Schutzschrift beantragen?

Ich feile grade an meinem Antwortschreiben an die Entega, in dem ich diese Ratenvereinbarung zurückweise und eine derartige Zusage meinerseits ausdrücklich bestreite.

Oder sollte ich langsam doch daran denken, Frau Sievers-Römhild zu kontaktieren?

Die Behauptung, man habe etwas mit Entega vereinbart, hat bei Entega scheinbar Methode, denn sie behauptete ja auch, ich habe mit ihr vereinbart, dass die angeblich fälligen Nachzahlungen, nachdem ich sie auf der Bank zurückgerufen hatte, erneut abgebucht werden. Dies hatte ich jedoch rechtzeitig vor dem zweiten Abbuchungsversuch der entegaga untersagt.

Nicht nur §§226 und 240 BGB, mittlerweile auch § 123 (arglistige Täuschung).
Die Straftatenliste der entegaga wird immer länger ...

Viele Grüße
Regina

Offline Cremer

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Fragen wegen erneuter Mahnung - Androhung Mahnbescheid
« Antwort #5 am: 07. August 2007, 20:58:35 »
@Regina***,

kommen Sie doch mal per pn oder telefonisch
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Gerd Cremer
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Offline Regina***

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Fragen wegen erneuter Mahnung - Androhung Mahnbescheid
« Antwort #6 am: 08. August 2007, 10:00:51 »
Es geht ja doch ...

Die Entega hat die Strom-Abschläge für Mai bis Juni nun ordnungsgemäß (also in der vereinbarten Höhe) abgebucht.
Damit ist zwar § 226 BGB (Schikane) noch nicht vom Tisch, doch immerhin bewegt sich was in die richtige Richtung.

Jetzt muss ich nur noch mein Briefchen wegen der angeblichen Raten\"Vereinbarung\" fertigstellen und versenden.
Ansprechpartner bei der Zeitung habe ich auch schon rausgefunden.

VG
Regina

 

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