Energiepreis-Protest > enercity AG
Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
bjo:
--- Zitat ---Original von caro71
O-Ton: \"... da die von Ihnen angekündigten Zahlungen nicht erfolgten, haben wir die Einstellung der Versorgung angedroht und zwischenzeitlich durchgeführt. Die Androhung erfolgte fristgerecht mit unseren Mahnungen vom 16.05. und 07.06.2007.\"
--- Ende Zitat ---
hallo,
die behaupten du hättest nicht gezahlt!. Nimm deine Konotauszuüge, geh zur nächsten Ansprechstelle von denen, beweise Ihnen das du gezahlt hast!
Wenn die sich dann immer noch dumm stellen, hilft kurzfristig nur noch die Selbsthilfe d. h. aufdrehen.
Zeugen mitnehmen!
Zeus:
@Caro71
Verstehe nicht ganz. Sie schreiben, dass Ihnen trotz Musterschreiben, Widersprüchen etc. das Wasser abgestellt wurde. Ich kann mir schwer vorstellen, dass sie gegen den Wasserpreis in Hannover Widerspruch eingelegt haben und entsprechende Kürzungen vorgenommen. Laut den letzten Erhebungen zählt der Wasserverbrauchspreis von 1,49€ pro Kubikmeter in Hannover zu den billigsten in Deutschland.
Ist Ihnen da eventuell ein Fehler unterlaufen indem Sie Gebühren für Strom, Erdgas und Wasser einfach als Einheit behandelt haben? Das geht natürlich nicht. In diesem Fall sollten Sie sich umgehend mit Ihren Stadtwerken verständigen. Ich verstehe auch nicht wieso Sie trotz imperativer Mahnungen nicht sofort einen Anwalt konsultiert haben.
caro71:
@Zeus
wir glauben nicht, dass es sich um einen Fehler handelt... der monatliche Abschlag beinhaltet nun mal Gas, Wasser, Abwasser und Hausstrom (ist so gesehen natürlich eine Einheit). Lediglich die einzelnen Wohnungen haben ihre eigenen Stromabschläge. Die WASSER- UND STROMPREISE WURDEN NICHT MONIERT. Wir haben die Erhöhung der Gaspreise in 2005 ausdrücklich angeprangert.
Entsprechend der letzten Jahresabschlußrechnung haben wir die entstanden Mehrkosten infolge der Erhöhung ausgerechnet und quasi auf der Grundlage der Gaspreise vor der Erhöhung unseren Abschlag weitergezahlt (Grund: eine Überzahlung zu vermeiden). So wurde es auch den Stadtwerken mitgeteilt.
Wir sind zwar keine Rechtsexperten, aber nach unserer Meinung hätten die Stadtwerke erstmal ihre rechtlichen Mittel (Mahnverfahren, Pfändung etc.) ausschöpfen müssen, bevor man uns das Wasser abdreht. Außerdem ist es ja nicht so, dass wir gar nichts gezahlt haben. Immerhin zahlen wir noch 2/3 an die Stadtwerke.
caro71:
@bjo
Dein Tipp ist gut... vielen Dank!
Cremer:
@Caro71,
haben Sie denn beim Widerspruch ein Aufrechnungsverbot ausgesprochen?
Dann sind Forderungen von Gas auf Wasser nicht übertragbar.
Ich habe z.B. bei uns seit 2 Jahren den Wasserpreis gekürzt
siehe hier:
Kartellbehörde prüft Wasserpreis der Stadtwerke Kreuznach
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