Energiepreis-Protest > enercity AG
Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
caro71:
Neeee......das haben wir nicht gemacht :(
Zeus:
@caro 71
Es ist Ihnen offensichtlich mindestens ein Fehler in ihrer Vorgensweise unterlaufen. Dies wird auch durch den Hinweis von Herrn Cremer aufgezeigt.
Bezüglich Ihrer Meinung, die Stadtwerke hätten erstmal ihre rechtliche Mittel ausschöpfen müssen bevor sie das Wasser abdrehen, möchte ich Sie auf den § 33 Abs. 2 AVBEltV ( finden Sie im Internet) hinweisen. Dort steht: \" ...ist der Versorger insbesondere bei nicht Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, berechtigt die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt. \" Dies ist die Verpflichtung für die Stromversorgung, ähnlich ist es bei Wasser.
Möglicherweise haben Sie auf die Mahnungen gar nicht reagiert.
Damit wir uns richtig verstehen: ich möchte Sie keineswegs belehren und ich finde die Vorgehensweise Ihres Versorgers erbärmlich. Mit meinem Beitrag möchte ich sie nur ermuntern jetzt nicht voreilig zu handeln und nach reiflicher Überlegung dann den in dieser Situation richtigen Weg zu gehen. Meines Erachtens, wie ja auch schon von bjo empfohlen, das offene Gespräch mit den Stadtwerken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass danach es noch notwendig sein sollte zur Selbsthilfe zu greifen. Wenn doch, dann ist die Situation so verfahren, dass ich es nicht ohne Anwalt tun würde
superhaase:
Das Wasser abzudrehen ist hier bestimmt rechtswidrig.
Haben sie denn auch Strom und Gas abgedreht?
Ich nehme mal an nein.
Das ist also eine richtige Sauerei, genau das abzudrehen, mit dem sie Dich am empfindlichsten treffen, obwohl sie genau wissen warum Du weniger zahlst.
Hast Du denn nicht den Musterbrief verwendet? War da nicht ein Aufrechnungsverbot drin?
Du hättest auch jedenfalls getrennte und klar zugewiesene Überweisungen machen sollen.
Außerdem hättest Du auf eine terminierte Sperrandrohung reagieren müssen (wie hier propagiert).
Gab es keine Sperrandrohung mit genauem Termin, ist das Abdrehen sowieso nicht zulässig. Eine schwammige Formulierung \"wenn Sie nicht zahlen, dann stellen wir die Versorgung ein\" ist unzureichend.
.
Ich würde den Hahn einfach sofort wieder aufdrehen - die Rechtsfolgen können wohl kaum so schwer sein, schließlich ist Wasser lebensnotwendig und das Abstellen höchstwahrscheinlich rechtswidrig.
Trotzdem kann ich nur dringend raten gleich am Montag zu einem Anwalt zu gehen, denn Du hast wahrscheinlich schon einiges falsch gemacht. Mit einem Anwalt kannst Du da wahrscheinlich einiges wieder ins Lot bringen - hoffentlich alles, denn der Versorger scheint ja auch Fehler gemacht zu haben.
Also: Geh Montag zum Anwalt - auch im Interesse Deiner Mieter!
ciao,
sh
caro71:
@alle
Erstmal vielen Dank für die Antworten, Ratschläge und Hinweise (die ich keineswegs als Belehrung empfinde).
Klar haben haben wir Musterbriefe verwand, allerdings stand dort nichts von einem Anrechnungsverbot drin. In den Mahnungen steht jedesmal der gleiche pauschale Satz: \"Bitte bedenken Sie, dass bei Nichtzahlung mit Ablauf von 4 Wochen nach Eingang der Mahnung die Versorgung eingestellt werden kann\". Das ist sehr pauschal und nichts konkretes. Selbst in der letzten Mahnung, die wir am 25.07. (mit Datum vom 24.07.) stand dieser Satz. Es wurde kein konkretes Datum benannt. Wie ernst kann mal also so einen Hinweis oder Drohung nehmen, der in jeder Mahnung gleich formuliert ist?! Auf was hätten wir also reagieren sollen?
Als die Stadtwerke hier waren, um das Wasser abzustellen, ließen Sie einen Schrieb im Briefkasten. Nach diesem Schreiben hätten sie selbst zwischen zwei Optionen wählen können: die Forderungen über den gerichtlichen Weg einzutreiben oder die Sperrung der Versorgung vorzunehmen. Die Stadtwerke Hannover haben sich für letzteres entschieden. Pech erstmal für uns! Aber vielleicht auch nicht.....
Natürlich haben wir schon unseren Rechtsanwalt eingeschaltet, es liegt auch schon der Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht. Ganz besonders freut sich aber die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur auf unseren Anruf am Montag.
Mein Mann habe ich von dem Vorhaben, den Hahn wieder aufzudrehen, abgebracht. Vielmehr hat es sich selbst erledigt, denn das passende Werkzeug zu finden, ist gar nicht so einfach. Nicht einmal in Werkzeugspezialläden!!!
Wir werden die Kampfansage unserer Stadtwerke gern aufnehmen und lassen uns nicht entmutigen!
Vielleicht hätten wir auf die Mahnungen reagieren sollen, das ist aber jetzt nicht mehr zu ändern! Wir müssen das Beste daraus machen.
Und eines steht doch fest: Aus unseren Fehlern, können andere nur lernen. Ich denke, dass ist in diesem Prostest ganz wichtig. :evil:
Wenn Ihr Interesse habt, halte ich Euch in dieser Angelegenheit gern auf dem Laufenden. Montag sind wir um einiges schlauer.
Zeus:
@caro71
Bin auf jeden Fall am weiteren Verlauf interessiert. Drücke Ihnen die Daumen für die nächste Woche!!!
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