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Autor Thema: Keine Festst.-Klage/Offenleg. d. Kalkulat.Wie geht\'s weiter?  (Gelesen 6066 mal)

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Offline sternenmeer

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Hallo Mitstreiter,
nach Widerspruch und dem Austausch der unterschiedlichen juristischen
Standpunkte haben die Stadtwerke Ludwigsburg (SWLB) die verkürzte
Abschlagszahlung ab 1.1.2005 akzeptiert (+2,0% Preist.) und in dieser
Höhe auch abgebucht(nach meinen Berechnungen).Sie vertreten jedoch
folgende Vorgehensweise
\"Sollte bis zur Erstellung der nächsten Jahresabrechnung jedoch keine
entsprechende Feststellung des angeblich unbilligen Preises durch die
Kartellbehörde oder ein Gericht erfolgen (wovon wir fest ausgehen),er-
warten wir die vollständige Begleichung unserer resultierenden Forderungen und weisen Sie mit aller Deutlichkeit auf das entsprechende Risiko hin.Ein Zahlungsaufschub kann dann keinesfalls gewährt werden.\"
Aus Kostengründen bin ich nicht willens eine Feststellungsklage wie in Heil-
bronn beim Amtsgericht einzureichen.Wenn auch die SWLB ebensowenig eine solche einreichen und ihre Preiskalkulation nicht offenlegen,wovon ich
ausgehe,dann bleibt es doch ein schwebendes Verfahren.Die Darlegungs-
und Beweislast der SWLB ist doch auch noch in einem Jahr bei Erstellung
der Jahresabrechnung 2005 gegeben.Oder?Muss ich dem Ansinnen der
SWLB aus formalen,juristischen Gründen widersprechen?
Auf Eure Meinung/Ratschlag freue ich mich. Alaaf und Helau

Offline RR-E-ft

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Keine Festst.-Klage/Offenleg. d. Kalkulat.Wie geht\'s weiter?
« Antwort #1 am: 07. Februar 2005, 17:48:03 »
@sternenmeer

Ihr Versorger ist nun auf die Linie der meisten Versorger eingeschwenkt.

Das Problem wird einfach auf die JVA vertagt.

Sie brauchen bis dahin nichts zu tun.

Wenn Ihr Versorger Ihnen die JVA zu den neuen Preisen schickt, ermitteln Sie einfach den Rechnungsbetrag, der sich nach den alten Preisen zzgl. des von Ihnen zugebilligten Sicherheitsaufschlags ergibt, und leisten nur diesen.

Den Differenzbetrag müsste Ihr Versorger dann einklagen und hierzu seine Kalkulation offen legen.

Bis dahin wird es schon andernorts einige Verfahren gegeben haben, wie Sie anhand der \"Neuigkeiten\" ersehen können.

Also:

Ganz in Ruhe abwarten. Schön, dass Sie die Zinsen für die gekürzten Beträge in jedem Falle selbst behalten können.

Sie müssen weder eine Feststellungsklage erheben, noch ändert sich etwas an Ihrer Position, wenn es keine kartellrechtliche Missbrauchsverfügung gegen Ihren Versorger geben sollte.

Bei der Mitteilung Ihrer Stadtwerke handelt es sich also wieder nur um Gerassel.

Vielleicht will man Ihnen dann ganz zackig einen Mahnbescheid zustellen.
Wie Sie dann reagieren müssen, ist auch schon beschrieben, kann Sie also nicht schrecken.

Sie lassen sich nicht mehr einschüchtern.

Und allein damit hat Ihr Versorger ein Problem.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline sternenmeer

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Keine Festst.-Klage/Offenleg. d. Kalkulat.Wie geht\'s weiter?
« Antwort #2 am: 14. Februar 2005, 13:28:58 »
@ RR-E-ft

vielen Dank für die spontane Antwort,die einen gelassen stimmt und der
Dinge harren lässt.Ohne Ihre Hilfe wär alles etwas schwieriger.
Freundliche Grüsse aus dem Schwabenland .......von Sternenmeer

 

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