Energiepreis-Protest > SÜC Coburg
HILFE!!!!! Gerichtstermin steht an.....
RR-E-ft:
@Pappamitbauch
Es ist schon verwunderlich, dass Sie selbst Anträge bei einem Gericht stellen und dann nicht wissen, was das Verfahren bedeutet, wie es abläuft, welche Spielregeln dabei zwingend zu beachten sind.
Ich stelle mir immer wieder die Frage, wie man nur so töricht sein kann, ohne Anwalt vor Gericht zu ziehen, wenn man weder vom materiellen noch vom Prozessrecht ein Ahnung hat. :evil:
Ein Kunde in der Grundversorgung müsste, um seinen gesetzlichen Lieferanspruch bei Streit über die Angemessenheit der Preise gem. §§ 36, 2 EnWG zu sichern, sich wohl gem. § 102 EnWG an das ausschließlich zuständige Landgericht wenden. Dort herrscht Anwaltszwang.
Sie haben eine förmliche mündliche Vehandlung vor sich, in welcher über Ihren gestellten Antrag entschieden werden soll.
Man sollte sich also schleunigst an einen Anwalt wenden, der die Vertretung auch in dem Termin übernimmt, ggf. noch nachbessert. Dabei kann man nur hoffen, dass schon die Anträge an das Gericht zutreffend gestellt wurden.
Niemals sollte man deshalb selbst eine gerichtliche Auseinandersetzung ohne Anwalt suchen.
Davon, dass andernorts Sperrandrohungen zurück genommen wurden , hat man selbst herzlich wenig, wenn es nicht der eigene Versorger war, der zur Gleichbehandlung seiner Kunden verpflichtet ist.
Man kann Ihnen also nur viel Glück wünschen und hoffen, dass Sie es selbst nicht schon vermasselt haben oder noch vermasseln, so dass anderen Verbrauchern dann eine ungünstige Entscheidung unter die Nase gehalten wird. :evil:
Nicht vergessen, Hausverbot zu erteilen und sich sofort, wenn man eine Sperrandrohung erhält, an die Kartellbehörde - in diesem Fall die des Landes Bayern zu wenden- mit dem Hinweis, dass die Angemessenehit der umstrittenen Preiserhöhung gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB noch nicht gerichtlich geklärt ist.
Zeus:
@RR-E-ft
Herzlichen Dank für die klaren Worte. Ich muss immer wieder staunen mit welcher Leichfertigkeit Leute in solche Auseinandersetzungen hineingehen. Als Nicht-Jurist darf man nicht glauben, dass wenn man Stellungnahmen, Empfehlungen und fundierte Abhandlungen sich noch so gut erarbeitet hat eine komplizierte Materie voll beherrscht. Hierauf muss immer wieder hingewiesen werden.
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